Handlungsbedarf und Gestaltungsmöglichkeiten für Immobilien- und Familiengesellschaften

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

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Details

18.01.2024
17:00 19:00
12.01.2024
Handwerkskammer Dortmund, Vortragssaal
Dr. Alexander Puplick, mbB Rechtsanwälte
Handwerkskammer Dortmund

Beschreibung

Ab dem 1. Januar 2024 treten weitgehende Änderungen im Bereich des Gesellschaftsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (kurz MoPoG) in Kraft. Im Folgenden fassen wir die für Sie wichtigsten zivilrechtlichen Änderungen kompakt zusammen:

Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR wird ab 2024 nun vollständig rechtsfähig. Dies gilt auch schon für bereits bestehende GbR. Der Gesetzgeber nimmt hierdurch eine ausdrückliche Unterscheidung zur nicht-rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, beispielweise zur Erbengemeinschaft, vor (Neufassung von § 705 Abs. 2 BGB) und stellt damit klar, dass die rechtsfähige GbR am Rechts- und Geschäftsverkehr teilnimmt.

Hierzu informiert Sie Rechtsanwalt Dr. Alexander Puplick, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, anhand konkreter Praxisbeispiele über die neuen Regelungen und möglichen Handlungsbedarf.

Inhaltsübersicht

  1. Einführung
  2. Die Rechtslage der GbR bis zum 31.12.2023
  3. Die Rechtslage der GbR ab dem 01.01.2024
  4. Die Rechtsfolgen der Modernisierung für die GbR in der Praxis
  5. Die geschäftlichen Aktivitäten der GbR ab dem 01.01.2024
  6. Das Gesellschaftsregister
  7. Das Transparenzregister
  8. Die Vertretung und Geschäftsführung
  9. Der Wechsel im Mitgliederbestand
  10. Was ist jetzt zu veranlassen