Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (SHK) – Nachschulung

Details

Beschreibung

Qualifikation auffrischen und Zertifikat aktualisieren

Ein Unternehmer muss sich regelmäßig vergewissern, dass die von ihm eingesetzten Mitarbeiter die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für diese festgelegten Tätigkeiten haben. Der Nachweis wird mit der Nachschulung und der sich anschließenden Prüfung erbracht.

Wichtig:
Ohne die regelmäßige Nachschulung verliert das Zertifikat „Elektrofachkraft“ seine Gültigkeit und der Lehrgang muss komplett wiederholt werden!

Mitzubringen sind

  • Zertifikat
  • Ausweispapiere
  • Eigenes Messgerät
  • Werkzeug

Lehrgangsthemen

  • Vorstellung der Werkzeuge und Messgeräte
  • Sichtprüfung der Messgeräte und des Werkzeuges
  • Durchführung von Kontrollmessungen
  • Sicherheitsunterweisung
  • Aktuelle Informationen über Sicherheitsbestimmungen über dem Arbeitsbereich, in dem Sie tätig sind
  • Praktische Messungen

 

 Voraussetzung
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine erfolgreich abgelegte Prüfung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

 

 Abschluss
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat über die Tätigkeiten, die Sie nun ausführen dürfen.

 

 Erstschulung

Zusätzliche Informationen

Termin

15.09.2025 – 15.09.2025 (Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund), Interessentenliste