Fachkundige Person für Arbeiten
unter Spannung (Stufe 3S) – Aufbau
Details
Beschreibung
Aufbauseminar zur Qualifizierung Stufe 3S: Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen
Das Seminar richtet sich an Teilnehmer die bereits erfolgreich das Grundlagenseminar nach DGUV Information 209-093 (ehemals DGUV-Information 200-005) Kapitel 5 Nr. 5.1.4 in Verbindung mit Anhang 6 (Stand: 8/2021) zur Fachkundigen Person (FHV) für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand (2S) absolviert haben.
Mit der Qualifikation Stufe 3S für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen kann die Fehlersuche an unter Spannung stehenden HV-Komponenten durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug nicht spannungsfrei geschaltet oder die Spannungsfreiheit nicht festgestellt werden kann. Dasselbe gilt für Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und bei Arbeiten mit entsprechendem Gefährdungspotential, z. B. für die Hochspannungsprüfung nach Herstellervorgaben.
Jede Arbeit, bei der Beschäftigte mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) HV-Komponenten oder Teile berühren können, gilt dann als Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen, wenn der spannungsfreie Zustand nicht sichergestellt ist und eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
Qualifizierungsinhalte der Stufe 3S:
- Sichere Arbeitsverfahren für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen
- Arten, Aufbau, spezifische Eigenschaften und Gefährdungspotenzial von HV-Energiespeichern
- Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten
Laut DGUV Information 209-093 ist vor Beginn der Maßnahme sicherzustellen, dass die zu qualifizierende Person folgende Voraussetzungen erfüllt:
- mindestens eine Qualifikation nach der Stufe 2S,
- mindestens 18 Jahre alt ist,
- eine erfolgreich abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung (9 Unterrichtseinheiten nach DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“) hat und
- gesundheitlich geeignet ist. Das kann beispielsweise durch eine Eignungsuntersuchung nach DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische
Untersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ sichergestellt werden.
Eine Kopie der Unterlagen für die o.g. Teilnehmervoraussetzungen ist der Anmeldung beizufügen.
Die Seminarinhalte wurden unter Federführung des ZDK (Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes) auf folgender Grundlage erstellt: DGUV Information 209-093, Kapitel 5 Nr. 5.1.5 in Verbindung mit Anhang 6; Stand: 8/2021Die Schulungsinhalte wurden unter Leitung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erarbeitet und abgestimmt mit Vertretern der zuständigen Fachausschüssen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), sowie Vertretern des Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA) und des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK).
Zusätzliche Informationen
Termin | 09.12.2025 – 11.12.2025 (Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund), Interessentenliste |
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