"Praxis Recht": Musterformulierungen für Ihre Kunden

Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung

Zwei Männer im Gespräch, die sich die Hand geben
eamesBot/Shutterstock

Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und Verbraucherinnen oder Verbrauchern müssen nicht zwingend vor Gericht ausgetragen werden. Alternativ kommt ein freiwilliges Schlichtungsverfahren in Betracht.

Das Verbraucherschlichtungsverfahren ist im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geregelt
und wird von besonderen Schlichtungsstellen durchgeführt. Streitigkeiten zwischen
Handwerkerinnen bzw. Handwerkern und Verbraucherinnen und Verbrauchern können
bei der sogenannten Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V. behandelt werden. Das Verfahren darf nur von Verbraucherinnen und Verbrauchern beantragt werden und wird ausschließlich online durchgeführt.

Ob und wann Sie Ihre Kunden über ein Schlichtungsverfahren informieren müssen, hat der ZDH in einem “Praxis Recht” für Sie zusammengefasst. Zudem finden Sie unten auch Musterformulierungen zur Information Ihrer Kunden.