Teilveranlagungen im Jahresverlauf

Handwerkskammer- und Ausbildungsbeitrag

 

Die Mitgliedsbetriebe der Kammer Dortmund werden in mehreren Teilveranlagungen im Jahresverlauf zu einem Handwerkskammerbeitrag und einem Ausbildungsbeitrag veranlagt.

Der Handwerkskammerbeitrag dient dazu, die Kosten zu decken, die durch die Tätigkeiten der Handwerkskammer entstehen und nicht anderweitig durch Gebühren oder andere Einnahmen gedeckt werden können.

Der Ausbildungsbeitrag wird an die Träger weitergeleitet, um die Kosten für die überbetrieblichen Unterweisungen der Auszubildenden zu finanzieren; dabei ist es unerheblich, ob ein Betrieb tatsächlich ausbildet oder nicht!