Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Der gesetzliche Mindestlohn gibt die Lohnuntergrenze vor, die nicht unterschritten werden darf.
Für welche Beschäftigungskreise und wann der gesetzliche Mindestlohn zu gewähren ist, wie dessen Höhe bestimmt wird und wer seine Einhaltung kotrolliert und durchsetzt, ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt.
Der ZDH hat in dem unten stehenden “Praxis Arbeitsrecht” alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.