Mit dem Innovationspreis NRW würdigt das Land Nordrhein-Westfalen Menschen, die durch ihre herausragenden Leistungen, ihre Kreativität und Einsatzbereitschaft maßgeblich zur Innovationsstärke des Landes beitragen. Kandidatinnen und Kandidaten werden auf Vorschlag nominiert.
Drei Kategorien. Ein Publikumspreis. 135.000 Euro Preisgelder.
Der mit insgesamt 135.000 Euro dotierte Preis wird in folgenden Kategorien vergeben:
- Innovation
- Innovation2Business
- Innovation2Market
- Aus allen eingereichten Vorschlägen wählt die Jury zudem drei Nominierte für die Kategorie “innovation4transformation” (Publikumspreis) aus, die mit ihren Aktivitäten in besonderem Maße auf Transformationsherausforderungen einzahlen.
Auf Grundlage von Fachgutachten ermittelt eine Jury aus hochrangigen Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft die Preisträgerinnen und Preisträger in den jeweiligen Preiskategorien bzw. nominiert Kandidatinnen und Kandidaten für den neuen Publikumspreis.
NRW-Bezug ist Voraussetzung
Für alle Kategorien gilt: Es muss einen NRW-Bezug der Kandidatinnen und Kandidaten geben. Dieser ist im Vorschlagsformular darzustellen, z. B.:
- Ein Unternehmen muss seinen Hauptsitz oder einen Standort mit großer Bedeutung für die unternehmerische Entwicklung von Innovationen in NRW haben.
- Eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler muss aktuell an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in NRW tätig sein.
Bewerbungen müssen bis 24. Februar 2025 eingereicht werden