Intensiver Austausch über Handwerks- und Gewerberecht bei der HWK Dortmund

Vertrauensvolle Zusammenarbeit stärken und ausbauen

Austausch über Handwerks- und Gewerberecht © Handwerkskammer Dortmund

Kammerbezirk. Rund 50 Mitarbeitende kommunaler Behörden kamen Mitte November mit Vertretern der Handwerkskammer (HWK) Dortmund zusammen, um sich über Handwerks- und Gewerberecht auszutauschen sowie Erfahrungen zu teilen.

„Handwerks- und Gewerberecht sind einem steten Wandel unterworfen und auch die technischen Rahmenbedingungen entwickeln sich gerade im Zuge der Digitalisierung rasant weiter. Vor diesem Hintergrund ist eine gute Zusammenarbeit zwischen den Gewerbemeldestellen und den Handwerkskammern von großer Bedeutung“, sagte Lothar Kauch, Abteilungsleiter Handwerksrecht, Gewerberecht, Wettbewerbsrecht der HWK Dortmund. „Wir möchten daher verstärkt mit den zuständigen Mitarbeitenden der kommunalen Behörden in den Austausch kommen und schauen, wie wir die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit stärken und ausbauen können.“

Montage und Installation von PV-Anlagen
Auf dem Programm des Treffens ging es unter anderem um wesentliche Aspekte des Handwerksrecht in Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich „Montage und Installation von Photovoltaikanlagen“. Im Zuge der Energiewende verzeichnet die HWK Dortmund in diesem Bereich vermehrt Unternehmensgründungen. Die Betriebe führen wesentliche Tätigkeiten aus zwei zulassungspflichtigen Handwerken aus, nämlich aus dem Dachdeckerhandwerk (Montage von Solar-Modulen auf Dächern, Flachdächern und an Fassaden) und dem Elektrotechnikerhandwerk (Installation und Inbetriebnahme von Solar-Anlagen).

Handwerksrollenpflicht für Frischfleischtheken
Weiterer Themenschwerpunkt war die rechtliche Entwicklung des Handwerkrechts im zulassungspflichtigen Fleischerhandwerk. Hier gilt nach mehreren Anpassungen aktuell die Handwerksrollenpflicht für Lebensmittelmärkte mit einer Frischfleischtheke, da dort wesentliche Tätigkeiten des Fleischerhandwerks ausgeübt werden.

Elektronischer Berufsausweis (eBA) im Gesundheitshandwerk
Vertreter der HWK informierten auch über den elektronischen Berufsausweis (eBA) im Gesundheitshandwerk, der bis 2027 verpflichtend eingeführt wird. Die Versorgung im Gesundheitswesen soll durch digitale Lösungen effizienter gestaltet und der Behandlungs- sowie Therapiealltag vereinfacht werden. Hierfür sieht der Gesetzgeber Verbesserungen der medizinisch-digitalen Infrastruktur (sog. Telematikinfrastruktur, kurz TI) vor. Die Abrechnung von Rezepten und Verordnungen sollen nur noch digital erfolgen. Die Beantragung der elektronischen Berufsausweise für Berufe im Gesundheitshandwerk erfolgt über die zuständige Handwerkskammer. Für die Beantragung muss der Betrieb bereits in der Handwerksrolle eingetragen sein.

Im Anschluss an die Veranstaltung traten die Teilnehmenden in einen intensiven Erfahrungsaustausch.