Zum 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Die BG Bau informiert dazu auf ihrer Website.
Die alte Verordnung sah Asbest-Ausnahmeregelungen lediglich für Abbruch-,
Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten vor. Nicht geregelt waren bislang Tätigkeiten mit
asbesthaltigen Baustoffen, wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenkleber, beim Bauen im
Bestand. Dies regelt nun erstmals die zum 5. Dezember 2025 in Kraft getretene novellierte
Gefahrstoffverordnung.
Über die wesentlichen Änderungen und Neuerungen der novellierten Gefahrstoffverordnungerordnung informiert die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) auf ihrer Webseite. Des Weiteren wird die Branchenlösung zum Umgang mit Asbest beim Bauen im Bestand derzeit überarbeitet und soll zeitnah veröffentlicht werden.