Datenschutz in der Personalarbeit

Digitale Personalakte managen

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Sie nutzen bereits die digitale Personalakte nutzen oder möchten Sie einführen? Dann sollten Sie beachten: Nicht alle Daten Ihrer Beschäftigten, die Sie erfahren, dürfen hier aufgeführt werden. Und auch bei den Lösch- und Aufbewahrungsfristen läuft es etwas anders als bei der „haptischen“ Aktenführung. Und was gilt seit dem 1. Januar 2025 bezüglich der elektronischen Unterschrift bei Arbeitsverträgen und Zeugnissen? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in unserem Seminar „Datenschutz in der Personalarbeit: Digitale Personalakte managen“. Daneben stehen auch unter anderem auch Themen wie Videoüberwachung, Mobiles Arbeiten sowie Arbeitsrecht und Krankheit im Fokus. Kickoff-Event bietet die Gelegenheit, mehr über diese Initiative zu erfahren und sich aktiv einzubringen.

Die Lehrgangsthemen auf einen Blick

  • Die Personalakte: Was der Chef hierbei beachten muss
  • Wie sieht eine datenschutzgerechte Antwort auf eine Bewerbung aus?
  • Wie läuft das mit der Absage?
  • Videoüberwachung am, um und rund um den Betrieb: Was gilt hier?
  • Arbeitsrecht und krank: Zehn Fallstricke im Schnelldurchlauf
  • Chef, wir machen die Verwaltung von zu Hause aus: Was muss ich (daten)rechtlich beachten?
  • Nur mit dem neuen Handy, bitte: Wenn Mitarbeiter das mobile Arbeiten sehr schätzen
  • Wie kann der Mitarbeiter die IT des Chefs schützen? Und warum eigentlich?

Termin: Donnerstag, 27. März, 8.30 bis 10 Uhr

Kosten: 75 Euro