Eine Milliarde Euro für Härtefallregelung für KMU

Härtefallhilfen

Härtefallhilfen
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Weltweit steigen die Preise für Strom und Gas. Viele Betriebe stehen wegen der hohen Energiepreise vor existenziellen Herausforderungen.  Im Rahmen der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde das weitere Vorgehen zu den Härtefallhilfen für Unternehmen und Betriebe beschlossen.

Der Bund stellt den Ländern eine Milliarde Euro „für eine Härtefallregelung für Kleine und Mittlere Unternehmen, die trotz der Soforthilfe im Dezember 2022 und der Strom- und Gaspreisbremse 2023/2024 des Bundes bis zum Ende der Laufzeit der Strom- und Gaspreisbremse im April 2024 im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Strom und Gas betroffen sind, zur Verfügung.

Die Einzelheiten der Härtefallhilfen werden von den Ländern festgelegt. Wesentlich ist, dass die Härtefallhilfen allen Unternehmen und Betrieben offenstehen müssen, welche die übrigen Bedingungen erfüllen.

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