Die Handwerkskammer (HWK) Dortmund beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung (SVO) zu aktualisieren. Die Vorschriften der SVO regeln die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.
Hiermit veröffentlicht die HWK Dortmund gemäß § 106 Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HWO) den Text der bisherigen Sachverständigenordnung und stellt diesem die geplanten Änderungen in Form einer Synopse gegenüber.
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Dortmund wird sich mit der geplanten Änderung der Sachverständigenordnung befassen und hierüber am 16. November 2022 beschließen. Es besteht hiermit die Gelegenheit zur Stellungnahme möglichst bis zum 9. November 2022. Wenn Sie Anmerkungen haben, können Sie sich in jeder Form äußern, gerne aber auch unter recht@hwk-do.de.