Information

Bekanntmachungen

Gemäß § 47 der Satzung der Handwerkskammer Dortmund sind deren Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt Deutsches Handwerksblatt zu veröffentlichen. Diese Pflicht kann auch ausschließlich durch eine elektronische Veröffentlichung unter www.hwk-do.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ erfüllt werden.

Die elektronischen Bekanntmachungen finden Sie nachstehend.

Elektronische Bekanntmachungen:

Archiv

Die Handwerkskammer (HWK) Dortmund beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung (SVO) zu aktualisieren. Gemäß § 106 Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HWO) veröffentlicht die HWK Dortmund den Text der bisherigen Sachverständigenordnung und stellt diesem die geplanten Änderungen in Form einer Synopse gegenüber.

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