Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht vor, dass ab 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, mautpflichtig werden. Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von der konkreten Fahrt und den beförderten Gütern ab.
Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme
Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind, oder wenn es handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden. Dabei kommt es immer auf die einzelne Fahrt an. Die Ausnahme gilt nicht grundsätzlich für Handwerksbetriebe. Die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen alle in den Anlagen A und B der Handwerksordnung auf-geführten Berufe sowie in Deutschland anerkannte Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist. Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.
Auf der Toll Collect-Website können Handwerksbetriebe Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen tzGm melden, die unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind. Mit diesen Informationen können Mautkontrollen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren minimiert werden. Zwingend erforderlich damit die Handwerkerausnahme gilt, ist eine Meldung bei Toll Collect jedoch nicht.
Mit der Einführung der Maut für die Gewichtsklasse über 3,5 Tonnen tzGm sinken ab 1. Juli 2024 die Mauttarife für einige Fahrzeugklassen leicht.
Die wichtigsten Infos auf einen Blick:
- LKW-Maut in Deutschland gilt ab 1. Juli 2024 für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse.
- Zeitgleich mit der Absenkung der Mautpflichtgrenze von mindestens 7,5 t auf mehr als 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse ab dem 01.07.2024 tritt eine neue sog. „Handwerkerausnahme“ in Kraft.
- Fahrzeuge für die die Handwerkerausnahme gilt, können ab 13. März 2024 über die Toll Collect-Website gemeldet werden.
Weitere Informationen zur Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm und zur Handwerkerausnahme stellt Toll Collect unter www.toll-collect.de zur Verfügung.
Außerdem bietet Toll Collect an vier Terminen (8. April, 19. April, 3. Mai und 24. Mai, jeweils um 15 Uhr) Webinare zum Thema 3,5 Tonnen-Maut und Handwerkerausnahme an.