Die Bürgschaftsbank NRW hat gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und dem Ministerium der Finanzen des Landes NRW mit der „Nachfolge-Bürgschaft“ ein neues Bürgschaftsprogramm entwickelt. Es widmet sich gezielt der Förderung von Unternehmens-Nachfolgern in Nordrhein-Westfalen.
Eine Unternehmensnachfolge geht oft mit einer Vielzahl an externen Anforderungen einher. Dazu zählen unter anderem Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit und der anhaltende Fachkräftemangel. Angesichts der großen Anzahl an Unternehmen, die in naher Zukunft eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger benötigen, ist es von hoher Bedeutung, geeignete Nachfolgekandidaten zu finden.
Persönliche Haftung wird begrenzt
Potenzielle Gründer und Nachfolger schreckt jedoch oft das finanzielle Risiko einer Selbstständigkeit ab. Mit der Nachfolge-Bürgschaft wird dieses Risiko deutlich reduziert, indem die bisher vollumfängliche persönliche Haftung für Gründer auf lediglich 20 Prozent der verbürgten Kreditsumme begrenzt wird.
Das Programm der Bürgschaftsbank richtet sich explizit an Existenzgründer, die im Rahmen einer Unternehmensnachfolge gründen. Das Programm ermöglicht Betriebsübernahmen durch Anteilskauf, den Kauf von Vermögenswerten, Investitionen in Betriebsmittel, Warenlageraufstockungen und tätige Beteiligungen. Außerdem müssen die Antragsteller eine Kapitalgesellschaft gründen oder eine bestehende Kapitalgesellschaft übernehmen, um von beiden Sonderkonditionen, dem reduzierten Haftungsumfang und dem nur hälftigen Bearbeitungsentgelt zu profitieren.