Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Sie suchen in Deutschland Arbeit und möchten Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation verständlich machen? Sie wollen Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation für Ihr Weiterkommen in Ihrem jetzigen Betrieb in Deutschland nutzen? Sie planen, sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk mit einem ausländischen Abschluss selbstständig zu machen?
In diesen Fällen ist es für Sie wichtig zu wissen, in welchem Umfang Ihre ausländische Berufsqualifikation mit einer aktuellen deutschen Berufsqualifikation vergleichbar ist.
Das Anerkennungsgesetz, also das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, gibt Ihnen die Möglichkeit zur Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einer aktuellen deutschen Berufsqualifikation. Neben Ihren Ausbildungsnachweisen können dabei auch Ihre im In- und Ausland erworbenen Berufserfahrungen und sonstigen Befähigungsnachweise berücksichtigt werden.
Wir als Handwerkskammer Dortmund sind für alle handwerklichen Berufe in unserem Kammerbezirk die zuständige Stelle für die Anerkennung.
Sollte es sich bei Ihrer Berufsqualifikation nicht um einen handwerklichen Beruf handeln, können Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de die für Sie zuständige Stelle finden.
Sofern Sie eine Beratung zur Antragsstellung wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Wie Sie sich als Betriebsinhaber Fachkräfte mit im Ausland erworbenen Qualifikationen sichern können, erfahren Sie auf unseren Seiten zur Personal- und Fachkräftesicherung.
Was müssen Sie für eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation tun?
Sie müssen einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen und folgende Unterlagen mit einreichen:
- Kopie des Identitätsausweises (Personalausweis oder Reisepass; ggf. Nachweis über Namensänderung)
- Lebenslauf (tabellarische Aufstellung der absolvierten Aus- und Weiterbildungen und der Erwerbstätigkeit)
- Kopien der im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweise (Abschlussdokumente/Diplome/Zeugnisse)
- Kopien von Nachweisen über relevante Berufserfahrung (z.B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Referenzschreiben)
- Kopien von sonstigen Befähigungsnachweisen (z.B. Zeugnisse über Weiterbildungen oder Umschulungen)
Zusätzliche Dokumente bei Anträgen, die außerhalb Europa gestellt werden:
- Erklärung zur Erwerbsabsicht in Deutschland (z. B. Antrag eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern, Geschäftskonzept bei selbständiger Tätigkeit)
Hinweis:
Bitte senden Sie keine Originale, außer Sie werden dazu aufgefordert!
- Übersetzungen: Bitte beachten Sie, dass ausländische Dokumente mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden müssen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übersetzungen durch eine/n Übersetzer/in erstellt wurden, die in Deutschland oder im Ausland öffentlich bestellt oder beeidigt ist. Eine Übersicht über deutsche Übersetzer/innen finden Sie auf www.justiz-dolmetscher.de.
Wie läuft das Verfahren ab?
Wir vergleichen, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der aktuellen deutschen Berufsqualifikation bestehen. Wenn uns für den Vergleich keine ausreichenden Informationen vorliegen, ist es alternativ möglich, anhand einer Qualifikationsanalyse (z. B. ein Fachgespräch, eine Arbeitsprobe oder weiteres) feststellen zu lassen, ob Sie über die notwendigen wesentlichen Tätigkeiten der aktuellen deutschen Berufsqualifikation verfügen.
Was erhalten Sie am Ende des Verfahrens?
- Sie erhalten am Ende einen Bescheid über das Ergebnis des Verfahrens, um Ihre Berufsqualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt besser nutzen zu können. Ein deutsches Prüfungszeugnis wird nicht verliehen. Dieses erhält man nur nach dem erfolgreichen Absolvieren einer entsprechenden deutschen Prüfung.
- Wenn Sie eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt bekommen haben, können Sie die fehlenden Teile durch Ausgleichsmaßnahmen nachholen. Gerne helfen wir Ihnen dabei weiter.
Was kostet das Verfahren?
- Für die Durchführung des Verfahrens wird eine Gebühr im Rahmen von 100,- € bis 600,- € erhoben. Die tatsächliche Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verfahrensaufwand. Die Kosten sind von Ihnen zu tragen, soweit diese nicht durch andere Stellen übernommen werden können.
- Soweit neben dem Vergleich Ihrer Unterlagen eine Qualifikationsanalyse erforderlich ist, fallen für die Durchführung der Qualifikationsanalyse zusätzliche Kosten an. Die Höhe der Kosten werden Ihnen vor Durchführung der Qualifikationsanalyse mitgeteilt.
- Es besteht die Möglichkeit der finanziellen Förderung des Anerkennungsverfahrens über den sogenannten „Anerkennungszuschuss”. Auch Qualifizierungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Wichtig: Anerkennungsinteressierte sollten die finanzielle Förderung beantragen, bevor sie den Antrag auf Anerkennung stellen. Rückwirkend können keine Kosten übernommen werden. Anträge zum Anerkennungszuschuss können bis zum 31. Dezember 2021 an das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH gestellt werden. Weitere Informationen zum Anerkennungszuschuss erhalten Sie unter
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Unter den Downloads können Sie den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung herunterladen. Sie haben Fragen? Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Bitte beachten Sie: Anerkennungsinteressierte mit geringem Einkommen müssen die finanzielle Förderung des Anerkennungsverfahrens beantragen, bevor sie den Antrag auf Anerkennung stellen. Rückwirkend können keine Kosten übernommen werden!
Weiterführende Informationen
Informationsportal über das Anerkennungsgesetz und die zuständigen Stellen:
Information über den Anerkennungszuschuss:
Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse:
Onlineservice des Landes NRW zur unterstützenden Begleitung bei Anerkennungsverfahren:
Downloads
Bitte reichen Sie die oben genannten benötigten Antragsunterlagen ausschließlich digital an anerkennung@hwk-do.de als PDF Format ein
Ihr Ansprechpartner
Niklas Dziemba
Tel. +49 231 5493-467
Fax +49 231 5493-467
anerkennung@hwk-do.de