Jetzt STARTERCENTER.NRW Fördermittel für Ihre Gründung sichern!
Förderprogramme NRW
Neben unserer fachmännischen Beratung unterstützen wir Sie als STARTERCENTER.NRW gerne bei der Beantragung zu Fördermitteln. Dabei sind die Förderprogramme und –Kredite sehr vielfältig. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie das Fördermittelportal der NRW.BANK geben Ihnen einen ersten Überblick über die Förderprogramme zur Existenzgründung.
Zu den am häufigsten genutzten Krediten der Förderbank des Landes NRW zählen der NRW.BANK.Gründerkredit, der NRW.BANK.Universalkredit. Bei den Förderprogrammen des Bundes, welche von der KfW Bank angeboten werden zählen der ERP-Gründerkredit-Startgeld und der ERP-Gründerkredit – Universell.
Hinweis: Informieren Sie sich rechtzeitig und beantragen Sie erst die Förderung. Nach Beginn des Vorhabens wird in der Regel keine Förderung mehr zugesagt. Dies gilt insbesondere auch für die Meistergründungsprämie (MGP).
Tobias Pütter
Master of Science
Ardeystraße 93
44139 Dortmund
Tel. +49 231 5493-413
Fax +49 231 5493-95413
Gründungsort:
Kreis Unna, Hagen
Daniela Putsch
Dr. rer. oec. / Diplom-Ökonomin
Ardeystraße 93
44139 Dortmund
Tel. +49 231 5493-414
Fax +49 231 5493-95414
Gründungsort:
Herne, Bochum,
Ennepe-Ruhr-Kreis
Stefan Bertling
Diplom-Kaufmann
Ardeystraße 93
44139 Dortmund
Tel. +49 231 5493-466
Fax +49 231 5493-95466
Gründungsort:
Dortmund
Ralf Dreisewerd
Diplom-Kaufmann
Ardeystraße 93
44139 Dortmund
Tel. +49 231 5493-502
Fax +49 231 5493-95502
Gründungsort:
Hamm, Kreis Soest
Ilka Berg
Unternehmensberatung
Ardeystraße 93
44139 Dortmund
Tel. +49 231 5493-423
Fax +49 231 5493-95423
Mikrodarlehen
Gerade für Gründer mit einem geringen Kreditbedarf und Problemen bei der Finanzierung bietet das Mikrodarlehen eine gute Alternative zur klassischen Finanzierung über die Hausbank.
Das Darlehen kann über unsere STARTERCENTER beantragt werden. Auf Grundlage Ihres Gründungskonzepts können durch die NRW.BANK bis zu 50.000 € an Fördermittel für Ihr Vorhaben bewilligt werden.
Beratungsprogramm Wirtschaft
Beratung für Existenzgründung und Übernahme
Wer ein Unternehmen gründen oder die Mehrheit an einem Unternehmen übernehmen möchte, der kann Unterstützung des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW (BPW NRW) in Anspruch nehmen.
Sie erhalten Zuschüsse, wenn Sie sich von freien Beraterinnen oder Beratern zu Ihrer Gründung bzw. Übernahme beraten lassen. Gefördert wird die Entwicklung, Prüfung und Umsetzung des Gründungskonzepts vor der Realisierung.
Es werden die Kosten für die Beratungsleistung für bis zu 4 Tagesätze bei einer Neugründung und für bis zu 6 Tagessätze bei einer Übernahme übernommen. Der Umfang der Förderung beträgt 50 Prozent der entstehenden Kosten, maximal aber 400 Euro.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II, Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer mit geringem Einkommen werden sogar 80 Prozent gefördert, aber ebenfalls maximal 400 Euro.
Bei Gründung eines Kleinunternehmens gibt weitere Beratungsangebot (Zirkelberatung).
Meistergründungspämie NRW
Sind Sie Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister? Dann können Sie vor Ihrer ersten Selbständigkeit die Meistergründungsprämie NRW beantragen. Die Prämie beträgt seit dem 03.02.2021 bis zu 10.500 €. Gefördert werden Handwerksmeisterinnen und –meister, die sich erstmalig selbstständig machen, durch eine Neugründung, Übernahme oder eine tätige Beteiligung von mindestens 50 Prozent.
Als Voraussetzung für die Förderung müssen mindestens 12 Monate vollzeitäquivalente Arbeitsplätze in den ersten drei Jahren nach der Gründung geschaffen werden. Zusätzlich müssen Investition von mindestens 12.000 Euro und maximal 15.000 Euro im Rahmen der Gründung nachgewiesen werden. Die Prämie beträgt dann 70 Prozent der geförderten Ausgaben – also zwischen 8.400 Euro und 10.500 Euro.
Wichtig ist, dass Sie den Förderantrag zur Meistergründungsprämie NRW vor der Existenzgründung / Übernahme / Beteiligung bei dem für Sie zuständigen Gründungsberater/in stellen.
Wir prüfen bzw. unterstützen Sie bei der Entwicklung des Unternehmenskonzepts und leiten es mit dem Förderantrag an die LGH weiter. Dem Antrag sind das schriftliche Unternehmenskonzept, Kopien des Meisterbriefes sowie bei Übernahmen, Gesellschaftsgründungen und Beteiligungen Kopien der entsprechenden Verträge beizufügen. Eine positive Stellungnahme Ihrer Handwerkskammer ist Voraussetzung für eine Förderung.