Mann und Frau in der Werkstatt
Die ÜLU unterstützt die betriebliche Ausbildung

Überbetriebliche Ausbildung

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Warum Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)?
Ist die Teilnahme Pflicht und wer zahlt die Gebühren?
Wer meldet die Auszubildenden an und wo findet die ÜLU statt?

Die rasante technische Entwicklung macht den Lernstoff umfangreicher und komplizierter. Die Anforderungen an Auszubildende, Ausbilder und Ausbildungsbetriebe nehmen entsprechend zu. Besonders kleine und mittlere Handwerksunternehmen können deshalb oft nicht mehr alle dem Berufsbild entsprechenden Spezialkenntnisse und High-Tech-Fertigkeiten vermitteln.

Diese Lücke schließt die überbetriebliche Ausbildung. Somit ergänzt und unterstützt die ÜLU die betriebliche Ausbildung in Handwerksbetrieben. Die Kurse sind berufsspezifisch und praktisch, vom ersten bis zum vierten Ausbildungsjahr und werden in den Bildungszentren der Handwerksorganisationen durchgeführt.

Die überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge der Bildungszentren der Handwerkskammer Dortmund  werden mit finanzieller Unterstützung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages –, das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union durchgeführt. 

Verpflichtend sind alle Kurse, die die Vollversammlung der jeweiligen Handwerkskammer als obligatorisch definiert hat.

Etwa zwei Drittel der Lehrgangskosten werden durch „Mittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz“ und „Mittel des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds“ übernommen. Ein Drittel der Lehrgangskosten tragen die Ausbildungsbetriebe im Bereich der Handwerkskammer Dortmund durch die Zahlung des Ausbildungsbeitrags, der in einem Umlageverfahren von jedem Betrieb erhoben wird.

Sofern der Ausbildungsbetrieb Mitglied der Sozialkasse der Bauwirtschaft (Soka-Bau) oder der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (Soka Gerüstbau) ist, werden die Lehrgangskosten der überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge von der jeweiligen Sozialkasse (Soka) übernommen. Die Handwerkskammer Dortmund rechnet die Lehrgangskosten direkt mit der Soka ab, so dass die Ausbildungsbetriebe hier keinen zusätzlichen Aufwand haben.

Die Handwerksorganisationen laden die Auszubildenden zu den Pflichtkursen ein. Der Ausbildungsbetrieb erhält die Einladungen rechtzeitig; eine gesonderte Anmeldung der Lehrlinge ist nicht erforderlich.
Die Unterweisung findet in den Bildungszentren der Handwerksorganisationen statt. Bei Bedarf ist eine Internatsunterbringung möglich.

Fahrtkostenerstattung im Rahmen der ÜLU

Ab dem 01.01.2022 haben die Auszubildenden aus dem Kammerbezirk Dortmund die Möglichkeit, im Rahmen der ÜLU für ihre Fahrten zur überbetrieblichen Unterweisungsstätte (nur für Schulungen außerhalb der HWK Bildungszentren) Fahrtkostenerstattungen aus Mitteln des Ausbildungsbeitrages zu beantragen. Bitte beachten: Auszubildende, die ihre ÜLU in den Bildungszentren der Handwerkskammer Dortmund an den Standorten in der Ardeystraße (Dortmund-Mitte), Barbarastraße (Dortmund-Oestrich), Langen Reihe (Dortmund-Körne), Springorumallee (Bochum) oder Am Handwerk in Soest absolvieren, erhalten ihre Anträge automatisch zu Beginn ihres ÜLU- Lehrgangs und brauchen keinen Online- Antrag stellen.

Zum Onlineantrag geht es hier.

Weitere Informationen zur Fahrkostenerstattung finden Sie in unseren Richtlinien unter den Downloads.

“Was Sie davon haben …” – ein Flyer mit weiteren Informationen zur Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für Auszubildende und Ausbilder steht zum Download bereit.