Viele Handwerksbetriebe nutzen die Möglichkeit potenzielle Kunden mit Referenzfotos von fertiggestellten Werken auf der eigenen Website oder auf Social-Media-Kanälen über die angebotenen Dienstleistungen zu informieren und mit geleisteter Qualitätsarbeit zu werben. Hierbei sollten jedoch gesetzliche Vorgaben beispielsweise der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder Schutzrechte Dritter beachtet werden.
Bei den einzuhaltenen Vorschriften kommt es immer auf das konkrete Fotomotiv im Einzelfall an. Werden etwa Personen abgebildet oder lässt das Foto Rückschlüsse auf einzelne Personen zu, ist nach der DSGVO eine Einwilligung der betroffenen Person sowohl für die Erstellung, als auch für die Veröffentlichung des Fotos erforderlich.
Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) hat hierzu die folgende Übersicht zusammengestellt.
Zudem finden Sie hier auch ein Muster zur Zustimmung zu einem Referenzfoto.