Neue Talente schon in den Schulen gewinnen
Nachwuchs finden
Wer neue Talente fürs Handwerk gewinnen und damit aktiv gegen den Fachkräftemangel vorgehen möchte, sollte früh mit der Suche starten. Denn der Markt hat sich gewandelt: Auszubildende finden nicht mehr automatisch zu den Betrieben und haben viele Wahlmöglichkeiten. Daher ist es notwendig, dass Unternehmen aktiv um Auszubildende werben. Am besten schon in den Schulen.
Mögliche Maßnahmen zur Akquise junger Menschen
Wenn es um das Anwerben von jungen Menschen geht, ist das Inserieren im lokalen Wochenblatt Schnee von gestern. Hier werden Jugendliche Sie eher nicht finden. Damit Ihr Betrieb überhaupt gefunden wird, bieten sich digitale Medien an: Die potentiellen Auszubildenden sind dort unterwegs und Sie haben die Chance sie dort direkt anzusprechen.
Gehen Sie in Schulen und stellen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Ausbildungsberufe und Tätigkeiten vor. Hier erreichen Sie die Schülerinnen und Schüler, die schon bald einen Ausbildungsplatz suchen. Nach wie vor spielen Schulen eine wichtige Rolle bei der beruflichen Orientierung von jungen Menschen. Nehmen Sie Ihre Auszubildenden mit, denn sie können die Schülerinnen und Schüler viel authentischer ansprechen. Gute Ansprechpersonen in den Schulen sind die Studien- und Berufswahlkoordinatoren (STUBOS).
Ein Praktikum bietet die Chance, mögliche Auszubildende unverbindlich kennenzulernen. Durch das Anbieten von Praktika präsentieren sich Handwerksbetriebe als attraktive Arbeitgeber in der Region. So können sie im Wettbewerb um die Fachkräfte von morgen auch mit größeren Unternehmen Schritt halten. Betriebe können durch Praktika ihren Bekanntheitsgrad steigern. Zufriedene Praktikanten sind eine gute Visitenkarte und machen kostenlose Werbung für einen Betrieb und sein Ausbildungsangebot – auf dem Schulhof und im Freundeskreis. Praktika beugen zeit- und kostenintensiven Ausbildungsabbrüchen vor.
Welche Praktikumsarten gibt es?
- Schülerbetriebspraktikum in den Schuljahrgängen 9 – 11 → Dauer: 1 – 3 Wochen
- schulisches/studienbegleitendes Praktikum → Dauer: i.d.R. über mehrere Monate
- zum Erwerb der Fachhochschulreife → Dauer: über mehrere Monate
- freiwilliges Praktikum→ Dauer: individuell, z.B. in den Schul- oder Semesterferien
- Einstiegsqualifizierung → Dauer: 4 – 12 Monate, von der Bundesagentur für Arbeit finanziertes Langzeitpraktikum
Was gilt es rechtlich zu beachten?
Praktikumsvertrag: Auch, wenn das Abschließen einen Praktikumsvertrags nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich einen solchen aufzusetzen. Neben der Praktikumsdauer und wöchentlichen Arbeitszeit können hier auch je nach Praktikum Vergütung und Urlaubsanspruch festgehalten werden. Ergänzend können Hinweise zum Verhalten im Krankheitsfall oder eine Verschwiegenheitsklausel sinnvoll sein.
Jugendarbeitsschutzgesetz: Bei minderjährigen Praktikantinnen und Praktikanten gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.
Mindestlohn: Praktika, die ausschließlich dem Zweck der Berufsorientierung dienen (verpflichtend oder freiwillig) und nicht länger als 3 Monate dauern, unterliegen in der Regel nicht dem Mindestlohn.
Sozialversicherung: Die Sozialversicherungspflicht während eines Praktikums hängt davon ab, ob das Praktikum vergütet wird.
Unfallversicherung: Jugendliche, die ein verpflichtendes Schulpraktikum absolvieren, sind in der Regel über die Schule versichert. In anderen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet die Praktikantinnen und Praktikanten bei seinem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) zu versichern.
Es ist grundsätzlich nicht verkehrt alle Praktikanten beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Somit ist im Falle eines Unfalls eine leichtere nachvollziehbare Abwicklung der Unfallmeldung gewährleistet.
Haftpflichtversicherung: Bei Jugendlichen, die ein verpflichtendes Schulpraktikum absolvieren, schließt der Schulträger eine Haftpflichtversicherung ab. Bei einem freiwilligen Praktikum besteht keine gesetzliche Haftpflichtversicherung. Schäden werden entweder von der Versicherung des Betriebes oder der Praktikantin/ des Praktikanten bzw. deren Eltern übernommen.
Praktikum vorbereiten!
Bieten Sie Ihre Praktikumsplätze aktiv und offensiv an
Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten, um auf ihr Berufsfelderkundungs-, Praktikums- und Ausbildungsangebot hinzuweisen. Nur so werden Sie von interessierten Jugendlichen gefunden.
Lassen Sie sich bei der Besetzung der Praktikumsplätze unterstützen
Die Handwerkskammern, die Agenturen für Arbeit und die NRW-weit eingerichteten Kommunalen Koordinierungsstellen können Sie bei der Suche nach Praktikantinnen und Praktikanten unterstützen.
Nutzen Sie ein Vorstellungsgespräch zum Kennenlernen
Natürlich lässt sich alles per Mail oder Telefon klären, ein richtiges Vorstellungsgespräch aber bietet die Möglichkeit, sich vorab kennenzulernen, die gegenseitigen Erwartungen zu besprechen und dadurch Verbindlichkeit herzustellen.
Schließen Sie einen Praktikumsvertrag ab
Bei schulischen Praxisphasen mit einer Maximaldauer von zwei bis drei Wochen ist ein Praktikumsvertrag nicht zwingend nötig. Er kann jedoch zur Orientierung und der Festlegung grundlegender organisatorischer Vereinbarungen dienen.
Stellen Sie den Versicherungsschutz während des Praktikums sicher
Bei schulischen Praxisphasen wie Berufsfelderkundungen und Betriebspraktika im Rahmen des Schulbesuchs sind die Praktikantinnen und Praktikanten über die Schule abgesichert. Tätig werden muss der Betrieb ggf. bei freiwilligen Praktika.
Stellen Sie, wenn nötig, Schutzausrüstung und Arbeitsplatz zur Verfügung
Vor Beginn des Praktikums muss eine Unterweisung der Praktikanten zu Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie ggf. zum Thema Datenschutz erfolgen.
Ist Sicherheitsausrüstung erforderlich, muss diese vom Betrieb gestellt werden.
Praktikantinnen und Praktikanten benötigen eine feste Ansprechperson
Eine intensive Betreuung während des Praktikums durch fest eingeteilte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ist zeitintensiv, zahlt sich aber aus. Auch lohnt es sich, während der Berufsfelderkundung oder des Betriebspraktikums den Austausch zwischen Praktikantinnen und Praktikanten und Auszubildenden zu ermöglichen. So lernen diese noch einmal eine ganz andere Sichtweise kennen.
Halten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Rücken frei
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben keine Zeit, die Jugendlichen fühlen sich als Störfaktor – so wird ein Praktikum schnell zum negativen Erlebnis für alle Beteiligten. Lassen Sie es nicht dazu kommen. Schaffen Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Freiraum für eine angemessene Betreuung ihrer Praktikantinnen und Praktikanten.
Informieren Sie über Arbeitsbeginn, Treffpunkt und Ansprechperson
Eine Mail oder ein Brief wenige Tage vor dem Start des Praktikums mit allen wichtigen Infos zum Praktikum gibt Praktikantinnen und Praktikanten Sicherheit und zeigt ihnen, dass sie willkommen sind.
Nehmen Sie sich zum Praktikumsstart die Zeit für einen guten ersten Eindruck
Für Schülerinnen und Schüler ist eine Berufsfelderkundung oder ein Praktikum oftmals der erste Kontakt zum betrieblichen Alltag. Eine genaue Einweisung in den Ablauf der Praxisphase und die klare Kommunikation der Erwartungen helfen den Jugendlichen, sich zurechtzufinden und machen alles Weitere leichter.
Regelmäßige Gespräche und eine offene Türe machen Praktika erfolgreich
Sprechen Sie mit Ihren Praktikantinnen und Praktikanten. Geben Sie Rückmeldung und die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Schon einige Minuten am Tag genügen und sorgen dafür, dass die Jugendlichen sich willkommen und ernst genommen fühlen.
Informieren Sie die Schule bei Problemen während des Praktikums
Fehlzeiten und Fehlverhalten der Jugendlichen sollten bei schulischen Praxisphasen schnellstmöglich der Schule und/oder der betreuenden Lehrkraft mitgeteilt werden. Bei anderen Praktikumsformen sind die Eltern oder die Träger der Maßnahme zu informieren.
Praktikum nachbereiten!
Stellen Sie eine Praktikumsbescheinigung und ggf. ein Zeugnis aus
Im Rahmen der schulischen Praxisphasen in NRW sind eine Bescheinigung und eine Tätigkeitsbeschreibung erforderlich. Generell gilt: Bei freiwilligen Praktika sollte immer eine Bescheinigung ausgestellt werden, bei längeren Praktika auch eine Tätigkeitsbeschreibung beziehungsweise ein Zeugnis.
Geben Sie den Jugendlichen eine Rückmeldung, die sie weiterbringt
Eine direkte und konstruktive Rückmeldung hilft Schülerinnen und Schülern bei der Berufsorientierung. Egal ob Berufsfelderkundung oder längeres Betriebspraktikum, nehmen Sie sich die Zeit für ein Abschlussgespräch. Sagen Sie den Jugendlichen, was sie gut gemacht haben, was aus Ihrer Sicht nicht optimal war und woran sie noch arbeiten sollten.
Machen Sie eine interne Auswertung und nutzen Sie die Erkenntnisse
Bitten Sie die Jugendlichen um ihre ehrliche Meinung: Was war gut an der Berufsfelderkundung oder dem Praktikum und was nicht? Nutzen Sie dafür ggf. einen Feedbackbogen, dieser erleichtert es den Praktikantinnen und Praktikanten, Kritik zu üben. Ebenfalls wichtig für das nächste Praktikum: Anregungen und Verbesserungsvorschläge Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Halten Sie Kontakt mit guten Praktikantinnen und Praktikanten
Hat eine Jugendliche oder ein Jugendlicher Sie zum Beispiel während einer Berufsfelderkundung überzeugt, zeigen Sie ihr oder ihm konkrete Perspektiven im Betrieb auf und vereinbaren Sie weitere Schritte. Im Anschluss an eine Berufsfelderkundung könnte dies das Schülerbetriebspraktikum sein. Diesem wiederum könnte als nächster Schritt eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz oder ein vertiefendes freiwilliges Praktikum folgen.
Sorgen Sie dafür, dass Sie im Gespräch bleiben
Erfolgreiche Praktika sprechen sich herum – an der Schule und auf dem Pausenhof. Ermuntern Sie Praktikantinnen und Praktikanten, den Betrieb weiterzuempfehlen. Ebenfalls lohnt es sich, den Kontakt zu den Schulen und den betreuenden Lehrerinnen und Lehrern nicht abreißen zu lassen. Viele Betriebe besetzen ihre Praktikumsplätze aus einem festen Pool von Schulen, mit denen sie schon jahrelang zusammenarbeiten. So wird die Praktikantensuche zum Selbstläufer.
Das Berufsorientierungspraktikum (BOP) ist seit dem 1. April 2024 mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung erstmals möglich.
Nutzen Sie die Gelegenheit, ausbildungsinteressierten jungen Menschen vertiefte Einblicke in die von Ihnen angebotenen Ausbildungsberufe zu geben, damit diese sich praxisnah über die Aufgaben, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb informieren können. So lernen Sie gegebenenfalls Ihre künftigen Nachwuchskräfte kennen und gewinnen aktiv Auszubildende zur Sicherung Ihres künftigen Fachkräftebedarfs.
Ziel
Das BOP ist ein betriebliches Kurzzeitpraktikum, das junge Menschen bei der beruflichen (Erst-)Orientierung beziehungsweise beim Festigen der getroffenen Berufswahl unterstützen soll. Idealerweise münden junge Menschen durch das BOP noch im gleichen Jahr in eine Ausbildung ein.
Zielgruppe
Das Praktikum ist offen für junge ausbildungsinteressierte Menschen,
- die die Vollzeitschulpflicht der Länder erfüllt haben,
- keine Schule besuchen und
- ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter gemeldet sind
Antragsstellung
- Die Stellung eines Antrags auf Teilnahme an einem BOP erfolgt ausschließlich durch die Ausbildungsinteressierten selbst.
- Zuständig ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, in deren Bezirk die jungen Menschen ihren Wohnsitz haben.
Fördermöglichkeiten
- Die Förderung beinhaltet regulär die Übernahme von Fahrkosten zwischen Unterkunft und Praktikumsbetrieb sowie
- für die Unterkunft, falls der Praktikumsbetrieb nicht vom Wohnort erreicht werden kann.
Dauer und inhaltliche Ausrichtung
- Das Praktikum erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens einer bis maximal sechs Wochen in einem Betrieb.
- Das BOP ist an keine jahreszeitlichen Beginntermine gebunden.
- Die zeitliche und inhaltliche Ausrichtung des Praktikums obliegt dem Betrieb in Absprache mit dem jungen Menschen.
- Während des BOP ist eine fachliche Begleitung der Praktikantin/des Praktikanten sicherzustellen.
Arbeitszeit und Versicherungsschutz
- Die Praktikumszeiten unterliegen den üblichen gesetzlichen Arbeitszeitbedingungen.
- Praktika sind durch Ihren Unfallversicherungsträger entsprechend des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes abgesichert.
Praktikumsentgelt
Im Berufsorientierungspraktikum wird in der Regel keine Praktikumsvergütung gewährt, jedoch ist ein freiwilliges Praktikumsentgelt ohne Bindung an gesetzliche Mindestlohnbedingungen möglich.
Wie kann ich mich informieren?
Bei allgemeinen Fragen nutzen Sie gern die Möglichkeit, sich mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin/Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service in Verbindung zu setzen oder nutzen Sie die kostenfreie Servicerufnummer für Arbeitgeber unter 0800 4 5555 20.
Stellen Sie sicher, dass Sie mit den Jugendlichen ins Gespräch kommen. Dies ist über verschiedene Wege möglich. Berufsfelderkundungen sind ein Standardelement des landesweiten Übergangssystems „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Dort können die Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen einen ersten Einblick in mindestens drei Berufsfelder bekommen. So kann bei dem einen oder der anderen sicherlich das Interesse an einer Ausbildung in Ihrem Betrieb geweckt werden. Versuchen Sie durch interessante Einblicke nachhaltig in Erinnerung zu bleiben und geben Sie konkrete Aufgaben, auch wenn die Jugendlichen nur einen Tag vor Ort sind
Es gibt spezielle Aktionstage wie den Girls’Day und Boys’Day, an denen Sie sich beteiligen können. Hier lernen die Jugendlichen Berufe unabhängig von Rollenklischees kennen. Auf den jeweiligen Websites finden Sie weitere Informationen und die Termine dazu.
Auch an Tagen der offenen Tür können Sie die Aufmerksamkeit auf sich lenken und der Öffentlichkeit zeigen, dass es sich lohnt, in Ihrem Betrieb eine Ausbildung zu machen! Sprechen Sie vor allem auch die Eltern mit an, die bei der Berufswahl der Jugendlichen eine große Rolle spielen.
Es ist empfehlenswert, auf Ausbildungs- und Berufsmessen präsent zu sein. Schulen veranstalten oft selbst Berufsbildungsmessen, es gibt aber auch Initiativen vor Ort und kommerzielle Messeveranstalter. Halten Sie Augen und Ohren geöffnet, wo Sie sich und Ihre Mitarbeitenden zu Wort kommen lassen können. Für Messen und Informationsveranstaltungen sollten Sie auch Flyer und Materialien zu Ihrem Ausbildungsangebot parat haben.
Wenn es um das Anwerben von jungen Menschen geht, ist das Inserieren im lokalen Wochenblatt Schnee von gestern. Hier werden Jugendliche Sie eher nicht finden. Damit Ihr Betrieb überhaupt gefunden wird, bieten sich digitale Medien an: Die potentiellen Auszubildenden sind dort unterwegs und Sie haben die Chance sie dort direkt anzusprechen.
Gehen Sie in Schulen und stellen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Ausbildungsberufe und Tätigkeiten vor. Hier erreichen Sie die Schülerinnen und Schüler, die schon bald einen Ausbildungsplatz suchen. Nach wie vor spielen Schulen eine wichtige Rolle bei der beruflichen Orientierung von jungen Menschen. Nehmen Sie Ihre Auszubildenden mit, denn sie können die Schülerinnen und Schüler viel authentischer ansprechen. Gute Ansprechpersonen in den Schulen sind die Studien- und Berufswahlkoordinatoren (STUBOS).
Ein Praktikum bietet die Chance, mögliche Auszubildende unverbindlich kennenzulernen. Durch das Anbieten von Praktika präsentieren sich Handwerksbetriebe als attraktive Arbeitgeber in der Region. So können sie im Wettbewerb um die Fachkräfte von morgen auch mit größeren Unternehmen Schritt halten. Betriebe können durch Praktika ihren Bekanntheitsgrad steigern. Zufriedene Praktikanten sind eine gute Visitenkarte und machen kostenlose Werbung für einen Betrieb und sein Ausbildungsangebot – auf dem Schulhof und im Freundeskreis. Praktika beugen zeit- und kostenintensiven Ausbildungsabbrüchen vor.
Welche Praktikumsarten gibt es?
- Schülerbetriebspraktikum in den Schuljahrgängen 9 – 11 → Dauer: 1 – 3 Wochen
- schulisches/studienbegleitendes Praktikum → Dauer: i.d.R. über mehrere Monate
- zum Erwerb der Fachhochschulreife → Dauer: über mehrere Monate
- freiwilliges Praktikum→ Dauer: individuell, z.B. in den Schul- oder Semesterferien
- Einstiegsqualifizierung → Dauer: 4 – 12 Monate, von der Bundesagentur für Arbeit finanziertes Langzeitpraktikum
Was gilt es rechtlich zu beachten?
Praktikumsvertrag: Auch, wenn das Abschließen einen Praktikumsvertrags nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich einen solchen aufzusetzen. Neben der Praktikumsdauer und wöchentlichen Arbeitszeit können hier auch je nach Praktikum Vergütung und Urlaubsanspruch festgehalten werden. Ergänzend können Hinweise zum Verhalten im Krankheitsfall oder eine Verschwiegenheitsklausel sinnvoll sein.
Jugendarbeitsschutzgesetz: Bei minderjährigen Praktikantinnen und Praktikanten gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.
Mindestlohn: Praktika, die ausschließlich dem Zweck der Berufsorientierung dienen (verpflichtend oder freiwillig) und nicht länger als 3 Monate dauern, unterliegen in der Regel nicht dem Mindestlohn.
Sozialversicherung: Die Sozialversicherungspflicht während eines Praktikums hängt davon ab, ob das Praktikum vergütet wird.
Unfallversicherung: Jugendliche, die ein verpflichtendes Schulpraktikum absolvieren, sind in der Regel über die Schule versichert. In anderen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet die Praktikantinnen und Praktikanten bei seinem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) zu versichern.
Es ist grundsätzlich nicht verkehrt alle Praktikanten beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Somit ist im Falle eines Unfalls eine leichtere nachvollziehbare Abwicklung der Unfallmeldung gewährleistet.
Haftpflichtversicherung: Bei Jugendlichen, die ein verpflichtendes Schulpraktikum absolvieren, schließt der Schulträger eine Haftpflichtversicherung ab. Bei einem freiwilligen Praktikum besteht keine gesetzliche Haftpflichtversicherung. Schäden werden entweder von der Versicherung des Betriebes oder der Praktikantin/ des Praktikanten bzw. deren Eltern übernommen.
Praktikum vorbereiten!
Bieten Sie Ihre Praktikumsplätze aktiv und offensiv an
Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten, um auf ihr Berufsfelderkundungs-, Praktikums- und Ausbildungsangebot hinzuweisen. Nur so werden Sie von interessierten Jugendlichen gefunden.
Lassen Sie sich bei der Besetzung der Praktikumsplätze unterstützen
Die Handwerkskammern, die Agenturen für Arbeit und die NRW-weit eingerichteten Kommunalen Koordinierungsstellen können Sie bei der Suche nach Praktikantinnen und Praktikanten unterstützen.
Nutzen Sie ein Vorstellungsgespräch zum Kennenlernen
Natürlich lässt sich alles per Mail oder Telefon klären, ein richtiges Vorstellungsgespräch aber bietet die Möglichkeit, sich vorab kennenzulernen, die gegenseitigen Erwartungen zu besprechen und dadurch Verbindlichkeit herzustellen.
Schließen Sie einen Praktikumsvertrag ab
Bei schulischen Praxisphasen mit einer Maximaldauer von zwei bis drei Wochen ist ein Praktikumsvertrag nicht zwingend nötig. Er kann jedoch zur Orientierung und der Festlegung grundlegender organisatorischer Vereinbarungen dienen.
Stellen Sie den Versicherungsschutz während des Praktikums sicher
Bei schulischen Praxisphasen wie Berufsfelderkundungen und Betriebspraktika im Rahmen des Schulbesuchs sind die Praktikantinnen und Praktikanten über die Schule abgesichert. Tätig werden muss der Betrieb ggf. bei freiwilligen Praktika.
Stellen Sie, wenn nötig, Schutzausrüstung und Arbeitsplatz zur Verfügung
Vor Beginn des Praktikums muss eine Unterweisung der Praktikanten zu Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie ggf. zum Thema Datenschutz erfolgen.
Ist Sicherheitsausrüstung erforderlich, muss diese vom Betrieb gestellt werden.
Praktikantinnen und Praktikanten benötigen eine feste Ansprechperson
Eine intensive Betreuung während des Praktikums durch fest eingeteilte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ist zeitintensiv, zahlt sich aber aus. Auch lohnt es sich, während der Berufsfelderkundung oder des Betriebspraktikums den Austausch zwischen Praktikantinnen und Praktikanten und Auszubildenden zu ermöglichen. So lernen diese noch einmal eine ganz andere Sichtweise kennen.
Halten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Rücken frei
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben keine Zeit, die Jugendlichen fühlen sich als Störfaktor – so wird ein Praktikum schnell zum negativen Erlebnis für alle Beteiligten. Lassen Sie es nicht dazu kommen. Schaffen Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Freiraum für eine angemessene Betreuung ihrer Praktikantinnen und Praktikanten.
Informieren Sie über Arbeitsbeginn, Treffpunkt und Ansprechperson
Eine Mail oder ein Brief wenige Tage vor dem Start des Praktikums mit allen wichtigen Infos zum Praktikum gibt Praktikantinnen und Praktikanten Sicherheit und zeigt ihnen, dass sie willkommen sind.
Nehmen Sie sich zum Praktikumsstart die Zeit für einen guten ersten Eindruck
Für Schülerinnen und Schüler ist eine Berufsfelderkundung oder ein Praktikum oftmals der erste Kontakt zum betrieblichen Alltag. Eine genaue Einweisung in den Ablauf der Praxisphase und die klare Kommunikation der Erwartungen helfen den Jugendlichen, sich zurechtzufinden und machen alles Weitere leichter.
Regelmäßige Gespräche und eine offene Türe machen Praktika erfolgreich
Sprechen Sie mit Ihren Praktikantinnen und Praktikanten. Geben Sie Rückmeldung und die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Schon einige Minuten am Tag genügen und sorgen dafür, dass die Jugendlichen sich willkommen und ernst genommen fühlen.
Informieren Sie die Schule bei Problemen während des Praktikums
Fehlzeiten und Fehlverhalten der Jugendlichen sollten bei schulischen Praxisphasen schnellstmöglich der Schule und/oder der betreuenden Lehrkraft mitgeteilt werden. Bei anderen Praktikumsformen sind die Eltern oder die Träger der Maßnahme zu informieren.
Praktikum nachbereiten!
Stellen Sie eine Praktikumsbescheinigung und ggf. ein Zeugnis aus
Im Rahmen der schulischen Praxisphasen in NRW sind eine Bescheinigung und eine Tätigkeitsbeschreibung erforderlich. Generell gilt: Bei freiwilligen Praktika sollte immer eine Bescheinigung ausgestellt werden, bei längeren Praktika auch eine Tätigkeitsbeschreibung beziehungsweise ein Zeugnis.
Geben Sie den Jugendlichen eine Rückmeldung, die sie weiterbringt
Eine direkte und konstruktive Rückmeldung hilft Schülerinnen und Schülern bei der Berufsorientierung. Egal ob Berufsfelderkundung oder längeres Betriebspraktikum, nehmen Sie sich die Zeit für ein Abschlussgespräch. Sagen Sie den Jugendlichen, was sie gut gemacht haben, was aus Ihrer Sicht nicht optimal war und woran sie noch arbeiten sollten.
Machen Sie eine interne Auswertung und nutzen Sie die Erkenntnisse
Bitten Sie die Jugendlichen um ihre ehrliche Meinung: Was war gut an der Berufsfelderkundung oder dem Praktikum und was nicht? Nutzen Sie dafür ggf. einen Feedbackbogen, dieser erleichtert es den Praktikantinnen und Praktikanten, Kritik zu üben. Ebenfalls wichtig für das nächste Praktikum: Anregungen und Verbesserungsvorschläge Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Halten Sie Kontakt mit guten Praktikantinnen und Praktikanten
Hat eine Jugendliche oder ein Jugendlicher Sie zum Beispiel während einer Berufsfelderkundung überzeugt, zeigen Sie ihr oder ihm konkrete Perspektiven im Betrieb auf und vereinbaren Sie weitere Schritte. Im Anschluss an eine Berufsfelderkundung könnte dies das Schülerbetriebspraktikum sein. Diesem wiederum könnte als nächster Schritt eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz oder ein vertiefendes freiwilliges Praktikum folgen.
Sorgen Sie dafür, dass Sie im Gespräch bleiben
Erfolgreiche Praktika sprechen sich herum – an der Schule und auf dem Pausenhof. Ermuntern Sie Praktikantinnen und Praktikanten, den Betrieb weiterzuempfehlen. Ebenfalls lohnt es sich, den Kontakt zu den Schulen und den betreuenden Lehrerinnen und Lehrern nicht abreißen zu lassen. Viele Betriebe besetzen ihre Praktikumsplätze aus einem festen Pool von Schulen, mit denen sie schon jahrelang zusammenarbeiten. So wird die Praktikantensuche zum Selbstläufer.
Das Berufsorientierungspraktikum wird ab dem 01. April 2024 mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung erstmals möglich.
Nutzen Sie die Gelegenheit, ausbildungsinteressierten jungen Menschen vertiefte Einblicke in die von Ihnen angebotenen Ausbildungsberufe zu geben, damit diese sich praxisnah über die Aufgaben, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb informieren können. So lernen Sie gegebenenfalls Ihre künftigen Nachwuchskräfte kennen und gewinnen aktiv Auszubildende zur Sicherung Ihres künftigen Fachkräftebedarfs.
Ziel:
Das Berufsorientierungspraktikum (BOP) ist ein betriebliches Kurzzeitpraktikum, das junge Menschen bei der beruflichen (Erst-)Orientierung beziehungsweise beim Festigen der getroffenen Berufswahl unterstützen soll. Idealerweise münden junge Menschen durch das BOP noch im gleichen Jahr in eine Ausbildung ein.
Zielgruppe:
Das Praktikum ist offen für junge ausbildungsinteressierte Menschen,
- die die Vollzeitschulpflicht der Länder erfüllt haben,
- keine Schule besuchen und
- ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter gemeldet sind
Antragsstellung:
Die Stellung eines Antrags auf Teilnahme an einem BOP erfolgt
- ausschließlich durch die Ausbildungsinteressierten selbst.
- Zuständig ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, in deren Bezirk die jungen Menschen ihren Wohnsitz haben.
Fördermöglichkeiten:
- Die Förderung beinhaltet regulär die Übernahme von Fahrkosten zwischen Unterkunft und Praktikumsbetrieb sowie
- für die Unterkunft, falls der Praktikumsbetrieb nicht vom Wohnort erreicht werden kann.
Dauer und inhaltliche Ausrichtung:
- Das Praktikum erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens einer bis maximal sechs Wochen in einem Betrieb.
- Das BOP ist an keine jahreszeitlichen Beginntermine gebunden.
- Die zeitliche und inhaltliche Ausrichtung des Praktikums obliegt dem Betrieb in Absprache mit dem jungen Menschen.
- Während des BOP ist eine fachliche Begleitung der Praktikantin/des Praktikanten sicherzustellen.
Arbeitszeit und Versicherungsschutz:
- Die Praktikumszeiten unterliegen den üblichen gesetzlichen Arbeitszeitbedingungen.
- Praktika sind durch Ihren Unfallversicherungsträger entsprechend des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes abgesichert.
Praktikumsentgelt:
Im Berufsorientierungspraktikum wird in der Regel keine Praktikumsvergütung gewährt, jedoch ist ein freiwilliges Praktikumsentgelt ohne Bindung an gesetzliche Mindestlohnbedingungen möglich.
Wie kann ich mich informieren?
Bei allgemeinen Fragen nutzen Sie gern die Möglichkeit, sich mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin/Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service in Verbindung zu setzen oder nutzen Sie die kostenfreie Servicerufnummer für Arbeitgeber unter 0800 4 5555 20.
Stellen Sie sicher, dass Sie mit den Jugendlichen ins Gespräch kommen. Dies ist über verschiedene Wege möglich. Berufsfelderkundungen sind ein Standardelement des landesweiten Übergangssystems „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Dort können die Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen einen ersten Einblick in mindestens drei Berufsfelder bekommen. So kann bei dem einen oder der anderen sicherlich das Interesse an einer Ausbildung in Ihrem Betrieb geweckt werden. Versuchen Sie durch interessante Einblicke nachhaltig in Erinnerung zu bleiben und geben Sie konkrete Aufgaben, auch wenn die Jugendlichen nur einen Tag vor Ort sind
Stellen Sie sicher, dass Sie mit den Jugendlichen ins Gespräch kommen. Dies ist über verschiedene Wege möglich. Berufsfelderkundungen sind ein Standardelement des landesweiten Übergangssystems „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Dort können die Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen einen ersten Einblick in mindestens drei Berufsfelder bekommen. So kann bei dem einen oder der anderen sicherlich das Interesse an einer Ausbildung in Ihrem Betrieb geweckt werden. Versuchen Sie durch interessante Einblicke nachhaltig in Erinnerung zu bleiben und geben Sie konkrete Aufgaben, auch wenn die Jugendlichen nur einen Tag vor Ort sind
Es ist empfehlenswert, auf Ausbildungs- und Berufsmessen präsent zu sein. Schulen veranstalten oft selbst Berufsbildungsmessen, es gibt aber auch Initiativen vor Ort und kommerzielle Messeveranstalter. Halten Sie Augen und Ohren geöffnet, wo Sie sich und Ihre Mitarbeitenden zu Wort kommen lassen können. Für Messen und Informationsveranstaltungen sollten Sie auch Flyer und Materialien zu Ihrem Ausbildungsangebot parat haben.
Wenn es um das Anwerben von jungen Menschen geht, ist das Inserieren im lokalen Wochenblatt Schnee von gestern. Hier werden Jugendliche Sie eher nicht finden. Damit Ihr Betrieb überhaupt gefunden wird, bieten sich digitale Medien an: Die potentiellen Auszubildenden sind dort unterwegs und Sie haben die Chance sie dort direkt anzusprechen.
Gehen Sie in Schulen und stellen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Ausbildungsberufe und Tätigkeiten vor. Hier erreichen Sie die Schülerinnen und Schüler, die schon bald einen Ausbildungsplatz suchen. Nach wie vor spielen Schulen eine wichtige Rolle bei der beruflichen Orientierung von jungen Menschen. Nehmen Sie Ihre Auszubildenden mit, denn sie können die Schülerinnen und Schüler viel authentischer ansprechen. Gute Ansprechpersonen in den Schulen sind die Studien- und Berufswahlkoordinatoren (STUBOS).
Ein Praktikum bietet die Chance, mögliche Auszubildende unverbindlich kennenzulernen. Durch das Anbieten von Praktika präsentieren sich Handwerksbetriebe als attraktive Arbeitgeber in der Region. So können sie im Wettbewerb um die Fachkräfte von morgen auch mit größeren Unternehmen Schritt halten. Betriebe können durch Praktika ihren Bekanntheitsgrad steigern. Zufriedene Praktikanten sind eine gute Visitenkarte und machen kostenlose Werbung für einen Betrieb und sein Ausbildungsangebot – auf dem Schulhof und im Freundeskreis. Praktika beugen zeit- und kostenintensiven Ausbildungsabbrüchen vor.
Welche Praktikumsarten gibt es?
- Schülerbetriebspraktikum in den Schuljahrgängen 9 – 11 → Dauer: 1 – 3 Wochen
- schulisches/studienbegleitendes Praktikum → Dauer: i.d.R. über mehrere Monate
- zum Erwerb der Fachhochschulreife → Dauer: über mehrere Monate
- freiwilliges Praktikum→ Dauer: individuell, z.B. in den Schul- oder Semesterferien
- Einstiegsqualifizierung → Dauer: 4 – 12 Monate, von der Bundesagentur für Arbeit finanziertes Langzeitpraktikum
Was gilt es rechtlich zu beachten?
Praktikumsvertrag: Auch, wenn das Abschließen einen Praktikumsvertrags nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich einen solchen aufzusetzen. Neben der Praktikumsdauer und wöchentlichen Arbeitszeit können hier auch je nach Praktikum Vergütung und Urlaubsanspruch festgehalten werden. Ergänzend können Hinweise zum Verhalten im Krankheitsfall oder eine Verschwiegenheitsklausel sinnvoll sein.
Jugendarbeitsschutzgesetz: Bei minderjährigen Praktikantinnen und Praktikanten gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.
Mindestlohn: Praktika, die ausschließlich dem Zweck der Berufsorientierung dienen (verpflichtend oder freiwillig) und nicht länger als 3 Monate dauern, unterliegen in der Regel nicht dem Mindestlohn.
Sozialversicherung: Die Sozialversicherungspflicht während eines Praktikums hängt davon ab, ob das Praktikum vergütet wird.
Unfallversicherung: Jugendliche, die ein verpflichtendes Schulpraktikum absolvieren, sind in der Regel über die Schule versichert. In anderen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet die Praktikantinnen und Praktikanten bei seinem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) zu versichern.
Es ist grundsätzlich nicht verkehrt alle Praktikanten beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Somit ist im Falle eines Unfalls eine leichtere nachvollziehbare Abwicklung der Unfallmeldung gewährleistet.
Haftpflichtversicherung: Bei Jugendlichen, die ein verpflichtendes Schulpraktikum absolvieren, schließt der Schulträger eine Haftpflichtversicherung ab. Bei einem freiwilligen Praktikum besteht keine gesetzliche Haftpflichtversicherung. Schäden werden entweder von der Versicherung des Betriebes oder der Praktikantin/ des Praktikanten bzw. deren Eltern übernommen.
Praktikum vorbereiten!
Bieten Sie Ihre Praktikumsplätze aktiv und offensiv an
Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten, um auf ihr Berufsfelderkundungs-, Praktikums- und Ausbildungsangebot hinzuweisen. Nur so werden Sie von interessierten Jugendlichen gefunden.
Lassen Sie sich bei der Besetzung der Praktikumsplätze unterstützen
Die Handwerkskammern, die Agenturen für Arbeit und die NRW-weit eingerichteten Kommunalen Koordinierungsstellen können Sie bei der Suche nach Praktikantinnen und Praktikanten unterstützen.
Nutzen Sie ein Vorstellungsgespräch zum Kennenlernen
Natürlich lässt sich alles per Mail oder Telefon klären, ein richtiges Vorstellungsgespräch aber bietet die Möglichkeit, sich vorab kennenzulernen, die gegenseitigen Erwartungen zu besprechen und dadurch Verbindlichkeit herzustellen.
Schließen Sie einen Praktikumsvertrag ab
Bei schulischen Praxisphasen mit einer Maximaldauer von zwei bis drei Wochen ist ein Praktikumsvertrag nicht zwingend nötig. Er kann jedoch zur Orientierung und der Festlegung grundlegender organisatorischer Vereinbarungen dienen.
Stellen Sie den Versicherungsschutz während des Praktikums sicher
Bei schulischen Praxisphasen wie Berufsfelderkundungen und Betriebspraktika im Rahmen des Schulbesuchs sind die Praktikantinnen und Praktikanten über die Schule abgesichert. Tätig werden muss der Betrieb ggf. bei freiwilligen Praktika.
Stellen Sie, wenn nötig, Schutzausrüstung und Arbeitsplatz zur Verfügung
Vor Beginn des Praktikums muss eine Unterweisung der Praktikanten zu Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie ggf. zum Thema Datenschutz erfolgen.
Ist Sicherheitsausrüstung erforderlich, muss diese vom Betrieb gestellt werden.
Praktikantinnen und Praktikanten benötigen eine feste Ansprechperson
Eine intensive Betreuung während des Praktikums durch fest eingeteilte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ist zeitintensiv, zahlt sich aber aus. Auch lohnt es sich, während der Berufsfelderkundung oder des Betriebspraktikums den Austausch zwischen Praktikantinnen und Praktikanten und Auszubildenden zu ermöglichen. So lernen diese noch einmal eine ganz andere Sichtweise kennen.
Halten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Rücken frei
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben keine Zeit, die Jugendlichen fühlen sich als Störfaktor – so wird ein Praktikum schnell zum negativen Erlebnis für alle Beteiligten. Lassen Sie es nicht dazu kommen. Schaffen Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Freiraum für eine angemessene Betreuung ihrer Praktikantinnen und Praktikanten.
Informieren Sie über Arbeitsbeginn, Treffpunkt und Ansprechperson
Eine Mail oder ein Brief wenige Tage vor dem Start des Praktikums mit allen wichtigen Infos zum Praktikum gibt Praktikantinnen und Praktikanten Sicherheit und zeigt ihnen, dass sie willkommen sind.
Nehmen Sie sich zum Praktikumsstart die Zeit für einen guten ersten Eindruck
Für Schülerinnen und Schüler ist eine Berufsfelderkundung oder ein Praktikum oftmals der erste Kontakt zum betrieblichen Alltag. Eine genaue Einweisung in den Ablauf der Praxisphase und die klare Kommunikation der Erwartungen helfen den Jugendlichen, sich zurechtzufinden und machen alles Weitere leichter.
Regelmäßige Gespräche und eine offene Türe machen Praktika erfolgreich
Sprechen Sie mit Ihren Praktikantinnen und Praktikanten. Geben Sie Rückmeldung und die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Schon einige Minuten am Tag genügen und sorgen dafür, dass die Jugendlichen sich willkommen und ernst genommen fühlen.
Informieren Sie die Schule bei Problemen während des Praktikums
Fehlzeiten und Fehlverhalten der Jugendlichen sollten bei schulischen Praxisphasen schnellstmöglich der Schule und/oder der betreuenden Lehrkraft mitgeteilt werden. Bei anderen Praktikumsformen sind die Eltern oder die Träger der Maßnahme zu informieren.
Praktikum nachbereiten!
Stellen Sie eine Praktikumsbescheinigung und ggf. ein Zeugnis aus
Im Rahmen der schulischen Praxisphasen in NRW sind eine Bescheinigung und eine Tätigkeitsbeschreibung erforderlich. Generell gilt: Bei freiwilligen Praktika sollte immer eine Bescheinigung ausgestellt werden, bei längeren Praktika auch eine Tätigkeitsbeschreibung beziehungsweise ein Zeugnis.
Geben Sie den Jugendlichen eine Rückmeldung, die sie weiterbringt
Eine direkte und konstruktive Rückmeldung hilft Schülerinnen und Schülern bei der Berufsorientierung. Egal ob Berufsfelderkundung oder längeres Betriebspraktikum, nehmen Sie sich die Zeit für ein Abschlussgespräch. Sagen Sie den Jugendlichen, was sie gut gemacht haben, was aus Ihrer Sicht nicht optimal war und woran sie noch arbeiten sollten.
Machen Sie eine interne Auswertung und nutzen Sie die Erkenntnisse
Bitten Sie die Jugendlichen um ihre ehrliche Meinung: Was war gut an der Berufsfelderkundung oder dem Praktikum und was nicht? Nutzen Sie dafür ggf. einen Feedbackbogen, dieser erleichtert es den Praktikantinnen und Praktikanten, Kritik zu üben. Ebenfalls wichtig für das nächste Praktikum: Anregungen und Verbesserungsvorschläge Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Halten Sie Kontakt mit guten Praktikantinnen und Praktikanten
Hat eine Jugendliche oder ein Jugendlicher Sie zum Beispiel während einer Berufsfelderkundung überzeugt, zeigen Sie ihr oder ihm konkrete Perspektiven im Betrieb auf und vereinbaren Sie weitere Schritte. Im Anschluss an eine Berufsfelderkundung könnte dies das Schülerbetriebspraktikum sein. Diesem wiederum könnte als nächster Schritt eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz oder ein vertiefendes freiwilliges Praktikum folgen.
Sorgen Sie dafür, dass Sie im Gespräch bleiben
Erfolgreiche Praktika sprechen sich herum – an der Schule und auf dem Pausenhof. Ermuntern Sie Praktikantinnen und Praktikanten, den Betrieb weiterzuempfehlen. Ebenfalls lohnt es sich, den Kontakt zu den Schulen und den betreuenden Lehrerinnen und Lehrern nicht abreißen zu lassen. Viele Betriebe besetzen ihre Praktikumsplätze aus einem festen Pool von Schulen, mit denen sie schon jahrelang zusammenarbeiten. So wird die Praktikantensuche zum Selbstläufer.
Stellen Sie sicher, dass Sie mit den Jugendlichen ins Gespräch kommen. Dies ist über verschiedene Wege möglich. Berufsfelderkundungen sind ein Standardelement des landesweiten Übergangssystems „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Dort können die Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen einen ersten Einblick in mindestens drei Berufsfelder bekommen. So kann bei dem einen oder der anderen sicherlich das Interesse an einer Ausbildung in Ihrem Betrieb geweckt werden. Versuchen Sie durch interessante Einblicke nachhaltig in Erinnerung zu bleiben und geben Sie konkrete Aufgaben, auch wenn die Jugendlichen nur einen Tag vor Ort sind
Es gibt spezielle Aktionstage wie den Girls’Day und Boys’Day, an denen Sie sich beteiligen können. Hier lernen die Jugendlichen Berufe unabhängig von Rollenklischees kennen. Auf den jeweiligen Websites finden Sie weitere Informationen und die Termine dazu.
Auch an Tagen der offenen Tür können Sie die Aufmerksamkeit auf sich lenken und der Öffentlichkeit zeigen, dass es sich lohnt, in Ihrem Betrieb eine Ausbildung zu machen! Sprechen Sie vor allem auch die Eltern mit an, die bei der Berufswahl der Jugendlichen eine große Rolle spielen.
Es ist empfehlenswert, auf Ausbildungs- und Berufsmessen präsent zu sein. Schulen veranstalten oft selbst Berufsbildungsmessen, es gibt aber auch Initiativen vor Ort und kommerzielle Messeveranstalter. Halten Sie Augen und Ohren geöffnet, wo Sie sich und Ihre Mitarbeitenden zu Wort kommen lassen können. Für Messen und Informationsveranstaltungen sollten Sie auch Flyer und Materialien zu Ihrem Ausbildungsangebot parat haben.
Was zeichnet Ihren Betrieb aus?
Um das Ausbildungsangebot attraktiver zu gestalten, lohnt es sich, die Vorteile der Ausbildung herauszustellen und weitere Benefits für die Auszubildenden zu ergänzen. Von diesen Angeboten profitieren auch Sie als Betrieb. Dabei stehen nicht immer finanzielle Anreize im Vordergrund. Weiterbildungen, Zusatzqualifikationen und Auslandspraktika werden von Jugendlichen geschätzt und sprechen für Ihren Betrieb.
Mögliche Beispiele
- Zusatzqualifikation – „Betriebsassistentin bzw. Betriebsassistent im Handwerk“
- Berufsabitur für Auszubildende mit Mittlerer Reife
- Auslandspraktika
- Wettbewerbsteilnahme ermöglichen
- Weiterbildungen anbieten
- Finanzielle Benefits (Fahrkostenzuschuss, ein Bonus für besonders gut erbrachte Leistungen etc.)
Ihre Ansprechpartner: Team Ausbildungsberatung
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an unser Team der Ausbildungsberatung.