Infos für die Agentur für Arbeit & Interessierte
AZAV-geförderte Qualifizierungen
Um die Chancen einer erfolgreichen Integration von Bewerber*innen in den Arbeitsmarkt zu verbessern, setzt der Gesetzgeber auf zertifizierte Bildungseinrichtungen und auf Bildungsintegrationsmaßnahmen. Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, abgekürzt AZAV, regelt die Anerkennung und Zulassung von Bildungseinrichtungen und ihrer Ausbildungsangebote sowie von privaten Arbeitsvermittlern.
Die Zulassungskriterien der Maßnahmen nach AZAV stellen sicher, dass die jeweiligen Lehrveranstaltungen professionell und insgesamt von hoher Qualität unterrichtet werden. Auch die Maßnahmen selbst werden regelmäßig durch Audits nach Erfolg und Qualität geprüft.
Liegen Ihnen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, können Sie die vom Arbeitsamt oder Jobcenter erhaltenen Bildungs-, oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) bei uns einlösen.
Wir als zertifizierter Träger fördern Sie gerne in Ihrer beruflichen Weiterbildung nach AZAV!