
Die Löschung erfolgt auf Antrag
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Löschung aus der Handwerksrolle oder dem Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerks- und handwerksähnlicher Gewerbebetriebe erfolgt auf Antrag, soweit die handwerkliche Tätigkeit eingestellt und gewerberechtlich abgemeldet wurde. So können Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen:
Bitte reichen Sie uns hierfür den Antrag auf Löschung und eine Kopie der erfolgten Gewerbeabmeldung bzw. Gewerbeummeldung ein. Außerdem muss die ausgestellte Handwerkskarte/Gewerbekarte zurückgegeben werden.

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Kontakt:
Service-Team Handwerksrolle
Tel.: 0231 5493-111
handwerksrolle@hwk-do.de