#FürfaireArbeit #KeineSchwarzarbeit
Meldung von unerlaubter Handwerksausübung
Schwarzarbeit schadet. Den ehrlichen Betrieben. Den Sozialkassen. Jungen, ausbildungswilligen Menschen. Dem Staat. Und damit: Uns allen!
Sollten Sie Erkenntnisse über Personen haben, die ein Handwerk ohne die notwendige Eintragung und Gewerbeanmeldung ausüben, nehmen wir Ihre sachdienlichen Hinweise sehr gerne auf und leiten sie an die jeweils zuständige Stelle weiter. Bitte verwenden Sie unser Formular Meldung unerlaubter Handwerksausübung oder tragen Sie Ihre Daten in das nachfolgende Online-Formular ein.
Online-Formular: Meldung von unerlaubter Handwerksausübung
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Allgemeine Meldung von Schwarzarbeit & illegaler Beschäftigung
Eine der Hauptaufgaben, die der Zoll innerhalb der Landesgrenzen ausübt, ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit bzw. illegaler Beschäftigung. Der Zoll stoppt nicht nur Schwarzarbeit, sondern auch illegale Beschäftigung wie etwa bei Zwangsarbeit.
Daher können Verdachtsfälle direkt bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll gemeldet werden.
Ihre Fragen, Anliegen sowie Anregungen schicken Sie bitte an: fairearbeit@hwk-do.de