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Was muss ich als Auftraggeber und Kunde beachten?

Tipps für Auftraggeber

Wie kann ich mich vor Schwarzarbeit schützen?

Bevor Sie einen Auftrag vergeben, lassen Sie sich vom jeweiligen Betrieb die Gewerbeanmeldung und die Handwerks-/Gewerbekarte der Handwerkskammer zeigen.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob der von Ihnen ausgewählte Betrieb die handwerklichen Arbeiten auch wirklich ausführen darf, stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontakt

Service-Team Handwerksrolle
Tel.: 0231 5493-111
handwerksrolle@hwk-do.de

Musterhandwerkskarte
Keine Arbeit ohne Rechnung!

Werden handwerkliche Leistungen ohne Rechnung ausgeführt, handelt es sich bereits um Schwarzarbeit. Dies hat auch für Sie als Kunden weitreichende Folgen.

  • Kein Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Abschläge und Vergütungen
    Stellt sich während der Ausführung der Arbeiten heraus, dass der beauftragte Betrieb die Arbeiten nicht korrekt ausführt, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Abschläge und Vergütungen.
  • Keine Gewährleistungsansprüche bei Mängeln
    Werden Arbeiten mangelhaft ausgeführt, haben Sie keinen Gewährleistungsanspruch. Mit der Beauftragung sind Sie das Risiko eingegangen, die Kosten für eine mögliche Mängelbeseitigung selbst zu tragen.
  • Keine Steuerersparnis
    Die Kosten für Handwerker können zum Teil als „haushaltsnahe Dienstleistung“ von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist unter anderem die Einreichung einer Handwerkerrechnung.
Tipp: Auch Mieter können bestimmte Handwerkerleistungen absetzen

Erfreulich für viele Mieter ist das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. April 2023 (VI R 24/20): Auch sie können bestimmte Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Mehr erfahren

Was kann ich tun, wenn ich auf Schwarzarbeit reingefallen bin?

Sollten Sie unwissend einen Betrieb beauftragt haben, der die ausgeführten Arbeiten mangelhaft und ohne Erlaubnis ausgeführt hat, bleibt nur die rechtliche Beratung bei einem Rechtsanwalt.

Für die fachliche Begutachtung der ausgeführten Arbeiten kann ein öffentliche bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer hinzugezogen werden.

Vorsicht vor Haustürgeschäften oder unseriösen Anrufen! Hier droht Abzocke!

In einigen Branchen kommt es vermehrt zu Betrugsvorfällen bei Hausbesitzern oder älteren Mitmenschen. Die Betrugsversuche zielen darauf ab, den Kunden zu überrumpeln und mit vermeintlich günstigen Preisen zu locken.

Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, dass Sie bitte keine Aufträge ungeplant und ohne Anforderung eines Angebotes oder Kostenvoranschlages erteilen. Vergewissern Sie sich, dass der Betrieb ordnungsgemäß gemeldet ist und die handwerklichen Arbeiten ausführen darf. Im Zweifelsfall stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

 

Ihre Fragen, Anliegen sowie Anregungen schicken Sie bitte an: fairearbeit@hwk-do.de

Kontakt:
Service-Team Handwerksrolle
Tel.: 0231 5493-111
handwerksrolle@hwk-do.de