Wer macht was bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit?

Unsere Partner

Die Handwerkskammer selbst ist nicht zur Verfolgung von unberechtigter Handwerksausübung und Schwarzarbeit berechtigt. Wir arbeiten jedoch eng mit den hierfür zuständigen Stellen zusammen und unterstützen diese bei dieser Aufgabe.

Verstöße gegen die Handwerksordnung, also die Tätigkeit in einem zulassungspflichtigen Handwerk ohne die erforderliche Eintragung in der Handwerksrolle, werden von den Ordnungsbehörden der Städte und Kreise verfolgt. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Behörden unseres Kammerbezirks.

0234 9103684 oder 0234 9103330ordnungsamt@bochum.dewww.bochum.de

Ordnungsamt

02331 2074840

Zuständigkeit: Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter/Ruhr

02336 932427pgroess@en-kreis.dewww.enkreis.de

Zuständigkeit: Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte, Werne

02303 273038bohm@kreis-unna.dewww.kreis-unna.de

Zuständigkeit: Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Lippstadt, Möhnesee, Rüthen, Soest, Warstein, Welver, Werl, Wickede/Ruhr

gewerbe@kreis-soest.dewww.kreis-soest.de

Für die Ahndung anderer Arten der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung ist der Zoll zuständig.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Zuständigkeit: Kreis Soest und Stadt Hamm

0521 3047555poststelle.hza-bielefeld@zoll.bund.de

Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Zuständigkeit: Städte Dortmund, Bochum, Herne, Hagen sowie Kreise Unna und Ennepe-Ruhr

0231 95715000poststelle.hza-dortmund@zoll.bund.de

Eine der Hauptaufgaben, die der Zoll innerhalb der Landesgrenzen ausübt, ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit bzw. illegaler Beschäftigung. Der Zoll stoppt nicht nur Schwarzarbeit, sondern auch illegale Beschäftigung wie etwa bei Zwangsarbeit.

Daher können Verdachtsfälle direkt bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll gemeldet werden.