Wer macht was bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit?
Unsere Partner
Die Handwerkskammer selbst ist nicht zur Verfolgung von unberechtigter Handwerksausübung und Schwarzarbeit berechtigt. Wir arbeiten jedoch eng mit den hierfür zuständigen Stellen zusammen und unterstützen diese bei dieser Aufgabe.
Verstöße gegen die Handwerksordnung, also die Tätigkeit in einem zulassungspflichtigen Handwerk ohne die erforderliche Eintragung in der Handwerksrolle, werden von den Ordnungsbehörden der Städte und Kreise verfolgt. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Behörden unseres Kammerbezirks.
Stadt Bochum
Stadt Dortmund
Stadt Hagen
Ordnungsamt
Stadt Hamm
Stadt Herne
Stadt Lünen
Stadt Unna
Stadt Witten
Ennepe-Ruhr-Kreis
Zuständigkeit: Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter/Ruhr
Kreis Unna
Zuständigkeit: Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte, Werne
Kreis Soest
Zuständigkeit: Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Lippstadt, Möhnesee, Rüthen, Soest, Warstein, Welver, Werl, Wickede/Ruhr
Für die Ahndung anderer Arten der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung ist der Zoll zuständig.
Hauptzollamt Bielefeld
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Zuständigkeit: Kreis Soest und Stadt Hamm
Hauptzollamt Dortmund
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Zuständigkeit: Städte Dortmund, Bochum, Herne, Hagen sowie Kreise Unna und Ennepe-Ruhr
Meldung von illegaler Beschäftigung beim Zoll
Eine der Hauptaufgaben, die der Zoll innerhalb der Landesgrenzen ausübt, ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit bzw. illegaler Beschäftigung. Der Zoll stoppt nicht nur Schwarzarbeit, sondern auch illegale Beschäftigung wie etwa bei Zwangsarbeit.
Daher können Verdachtsfälle direkt bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll gemeldet werden.