Erfolgsmodell duale Berufsausbildung
Berufsbildung
“Das Handwerk ist ein starker Ausbilder. Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) werden 28 Prozent aller Lehrlinge in Deutschland im Handwerk ausgebildet. Unser duales Berufsbildungssystem, das praktische und theoretische Elemente miteinander vereint, ermöglicht es den Betrieben, den Berufsnachwuchs an den tatsächlichen Bedürfnissen des Arbeitsalltags auszubilden.” mehr
Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer Dortmund
Berufsbildungsmodernisierungsgesetz
Mit dem Inkrafttreten des BBiMoG am 01.01.2020 ändern sich ab sofort die Fortbildungsbezeichnungen. Das novellierte BBiG sieht neue Fortbildungsstufen bei der sog. höherqualifizierenden Berufsbildung vor. Sie sollen mit drei gänzlich neuen Fortbildungsbezeichnungen einhergehen:
- “Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in”
- “Bachelor Professional”
- “Master Professional”.
Der Gesetzgeber möchte mit diesen Bezeichnungen die Attraktivität der beruflichen Bildung insgesamt erhöhen.
Weiterführende Informationen
Einführung einer Mindestausbildungsvergütung
Am 1. Januar 2020 ist das das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) in Kraft getreten: Einen zentraler Bestandteil der Novellierung bildet die erstmalige Einführung einer Mindestausbildungsvergütung für die Auszubildenden der dualen Berufsausbildung sowie arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Bisher wurde die Ausbildung ausschließlich über Empfehlung seitens der Innungen bzw. Fachverbände sowie Tarife unterschiedlicher Geltungsbereiche (zum Beispiel regional) geregelt.
Die Mindestausbildungsvergütung gestaltet sich im ersten Schritt wie folgt:
- 1. Lehrjahr: 515,00 €
- 2. Lehrjahr: 607,70 €
- 3. Lehrjahr: 695,25 €
- 4. Lehrjahr: 721,00 €
Nach dreijähriger Betrachtung und Sammlung der Daten wird diese in Zukunft sukzessive steigen.
Die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung wurde kontrovers diskutiert. Zum einen dient diese Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung der dualen Berufsausbildung, zum anderen sehen Arbeitgeberverbände hier einen Eingriff in die Tarifautonomie. Ein Großteil der Gewerke im Handwerk lagen bereits vor der Einführung schon über den aktuellen Mindestsätzen der Mindestausbildungsvergütung, kleinere und gering ausgeprägte Gewerke allerdings nicht. Die Entwicklungen und der Einfluss auf die einzelnen Gewerke bleiben abzuwarten.
Ausbildung in Teilzeit jetzt für alle offen
Eine Ausbildung in Teilzeit ist seit 2005 für alle Personen möglich, welche aus einem triftigen Grund keine Ausbildung in Vollzeit durchführen können (bspw. Pflege eines Angehörigen). Ab Januar 2020 kann nun jeder eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren. Auch Menschen, die zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund von Lernschwierigkeiten oder einer Behinderung keine Ausbildung in Vollzeit machen können, können dann eine Teilzeit-Ausbildung absolvieren. Einzige Voraussetzung: Auszubildende und Betrieb müssen sich einig sein.
Ihr Ansprechpartner
Björn Woywod
Abteilungsleiter Ausbildungsberatung
Ardeystraße 93
44139 Dortmund
Tel. +49 231 5493-163
Fax +49 231 5493-95163