Rechtsgrundlagen
Was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks sind im Wesentlichen im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) geregelt.
Danach gehört ein Gewerbe dann zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist. Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerken, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben.
Im Folgenden finden Sie zu Ihrer Information die Handwerksordnung, unsere Satzung sowie weitere Ordnungen und Vorschriften.
Handwerksordnung und Satzung
Beitragsordnung
Compliance-Richtlinie der Handwerkskammer Dortmund
Fortbildungsprüfungsordnungen
Allgemeine Prüfungsordnungen für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen
Meisterprüfungsordnungen
Allgemeine Verordnung und Verordnung zu Teil III und IV