Besondere Regelungen müssen beachtet werden
Europa: Dienstleistungsanzeigen / EU-Bescheinigung
Handwerker aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die vorübergehend Arbeiten in Deutschland ausführen wollen, müssen besondere Regelungen beachten.
Staatsangehörigen eines der genannten Staaten, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, ist die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in einem zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO) nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.
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