Arbeitsrecht und Internet

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Beschreibung

Facebook, WhatsApp und Co. im Betrieb

Was Chefs und Mitarbeiter arbeitsrechtlich wissen sollten

Auch in den Betrieben ändern sich die Kommunikationsgewohnheiten. Dabei werden immer mehr persönliche, aber auch dienstliche Informationen öffentlich zugänglich gemacht. Aber wo ist die Grenze bei dienstlichen und privaten Äußerungen von Mitarbeitern? Wann sollte der Arbeitgeber einschreiten? Welche Posts und Aktivitäten sind arbeitsrechtlich rufschädigend und was muss der Chef tun, um einer Schädigung des Betriebs vorzubeugen?

Dieses Seminar gibt Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen im Web 2.0. Anhand von Praxisbeispielen erhalten Sie konkrete Handlungsanleitungen für den täglichen Umgang mit sozialen Netzwerken und Social Business- Plattformen im Betrieb.

Lehrgangsthemen

  • Wann ist die Nutzung von Handy, Internet & Co. während der Arbeitszeit im Betrieb erlaubt und wann nicht
  • Warum WhatsApp und Co. überhaupt ein Problem darstellen kann
  • Welche Informationen unter „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ zu verstehen sind und wie die Mitarbeiter darauf hinzuweisen sind
  • Wo die größten Gefahren für den Arbeitgeber lauern, wenn die Mitarbeiter sich im Netz äußern
  • Welche arbeitsrechtlichen Sanktionen (Ermahnung, Abmahnung, Kündigung) bei Verstößen und Überschreitungen gegen die Nutzungsregeln im Raum stehen
  • Welche Daten der Arbeitgeber beim Mitarbeiter erheben darf (Stichwort: Chef liest mit …)
  • Worauf man achten sollte, wenn der Mitarbeiter den Betrieb verlässt (Stichwort: Herausgabe von Zugangsdaten, Kontaktdaten und Accounts)
  • Welche Vorgaben sind wichtig für den Arbeitgeber bei der Nutzung von sozialen Netzwerken

Individuelle Fragen und Beispiele sind ausdrücklich willkommen
 

 Abschluss
Teilnahmebescheinigung

 

Zusätzliche Informationen

Termin

27.03.2025 – 27.03.2025 (Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund), Interessentenliste