Ausbildung der Ausbilder nach der AEVO
der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
Details
Beschreibung
Lehrgang der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
Der Kurs kann von dieser Seite aus nicht gebucht werden. Sie werden daher beim Buchen des Termins auf die Seite der der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes umgeleitet. Sie können auch direkt auf diesen Link klicken:
https://www.sokageruest.de/aus-und-weiterbildung/berufsfortbildung/.
Anspruch auf Leistungen der Sozialkasse wegen Teilnahme an einem Lehrgang nach der Ausbildereignungsverordnung haben gewerbliche Arbeitnehmer, die
- die Prüfung zum Geprüften Gerüstbau-Kolonnenführer an einer von der Sozialkasse zugelassenen Bildungseinrichtung bestanden haben und anschließend mindestens ein Jahr – mindestens als Geprüfter Gerüstbau-Montageleiter – tätig waren oder
- die Abschlussprüfung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin bestanden haben und anschließend mindestens zwei Jahre Berufspraxis – mindestens als Gerüstbauer – nachweisen.
Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die erforderliche Zeitdauer im Verhältnis einer Vollzeitbeschäftigung zur jeweiligen Teilzeitbeschäftigung.
Die Anmeldung bedarf der Zustimmung und Bestätigung durch Ihren Arbeitgeber. Dafür stellt Ihnen die Sozialkasse ein entsprechendes Formular auf ihrer Internetseite Bewerbungsbogen zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen
Termin | 06.01.2025 – 24.01.2025 (Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund), 27.01.2025 – 14.02.2025 (Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund), Interessentenliste |
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