Eingeschränkte Bauvorlageberechtigung (eBvB) – Erstschulung –

Details

Beschreibung

Nachweis zur Bauvorlageberechtigung für Meisterin oder Meister im Maurer- und Betonbauer- oder im Zimmerer-Handwerk

Der Gesetzgeber hat in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2024 eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung (eBvB) für Handwerksmeister bestimmter Gewerke eingeführt. Der Besuch dieses Lehrgangs dient zum erforderlichen Nachweis für Antragsberechtigte Personen, die sich in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlagenberechtigten nach § 67 Absatz 4a der Landesbauordnung 2018 (Handwerker-Bauvorlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen – HandwerkBau-VO NRW) eintragen lassen wollen.

Dabei muss es sich um eine, durch die Ingenieurkammer-Bau NRW, anerkannte Weiterbildung (Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen: Seminarnummer 71690) mit 80 absolvierten Unterrichtsstunden handeln.

Lehrgangsthemen

  • Grundlagen des öffentlichen Baurechts
  • Planungsrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Zivilrechtliche Grundlagen: Bauvertrag
  • Zivilrechtliche Grundlagen: Architektenvertrag/Entwurfsverfassendenvertrag
  • Kosten und Controlling: HOAI / Baukosten
  • Bautechnische Nachweise
  • Entwurf und Gestaltung

 

 Voraussetzung
Eine bestandene Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauer-Handwerk oder im Zimmerer-Handwerk mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Meister zum Kursbeginn.

 

Online Unterricht
Der Unterricht findet online mittels des Videokonferenztool Microsoft Teams statt. Sie benötigen ein Endgerät vorzugsweise Laptop, Tablet oder PC mit WebCam und einen Internetanschuss. Aber auch mit einem Handy kann man über Microsoft Teams online an dem Unterricht teilnehmen.

 

 Abschluss
Teilnahmezertifikat

Zusätzliche Informationen

Termin

07.01.2025 – 22.02.2025 (Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund), Interessentenliste