Eingeschränkte Bauvorlageberechtigung (eBvB) – Erstschulung –
Details
Beschreibung
Nachweis zur Bauvorlageberechtigung für Meisterin oder Meister im Maurer- und Betonbauer- oder im Zimmerer-Handwerk
Der Gesetzgeber hat in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2024 eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung (eBvB) für Handwerksmeister bestimmter Gewerke eingeführt. Der Besuch dieses Lehrgangs dient zum erforderlichen Nachweis für Antragsberechtigte Personen, die sich in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlagenberechtigten nach § 67 Absatz 4a der Landesbauordnung 2018 (Handwerker-Bauvorlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen – HandwerkBau-VO NRW) eintragen lassen wollen.
Dabei muss es sich um eine, durch die Ingenieurkammer-Bau NRW, anerkannte Weiterbildung (Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen: Seminarnummer 71690) mit 80 absolvierten Unterrichtsstunden handeln.
Lehrgangsthemen
- Grundlagen des öffentlichen Baurechts
- Planungsrecht
- Bauordnungsrecht
- Zivilrechtliche Grundlagen: Bauvertrag
- Zivilrechtliche Grundlagen: Architektenvertrag/Entwurfsverfassendenvertrag
- Kosten und Controlling: HOAI / Baukosten
- Bautechnische Nachweise
- Entwurf und Gestaltung
Zusätzliche Informationen
Termin | 07.01.2025 – 22.02.2025 (Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund), Interessentenliste |
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