Sicherheitsprüfung SP – Wiederholungsschulung

Details

Beschreibung

Verschleißbehaftete und sicherheitsrelevante Fahrzeugteile prüfen

Die Vorschriften über die regelmäßige technische Fahrzeugüberwachung gemäß Paragraf 29 und Anlage VIII StVZo haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Kfz-Werkstätten, die eine SP-Anerkennung anstreben, müssen u. a. die erfolgreiche Teilnahme ihrer verantwortlichen Person (Werkstattmeister) und ihrer Fachkraft (z. B. Geselle) an einer Schulung nachweisen.

Lehrgangsthemen

Rechtliche Grundlagen

  • Vorschriften und Richtlinien
  • SP-Richtlinie und Durchführungsanweisungen

Technik der Fahrzeuge

  • Fahrgestell/Fahrwerk/Verbindungseinrichtungen
  • Lenkung
  • Reifen/Räder
  • Auspuffanlage
  • Bremsanlagen: EG-Bremsanlage, Druckluft, Drucklufthydraulik, hydraulische Bremse mit Druckluftunterstützung, Ventile und Aggregate, ABV, ELB, Radbremsen
  • Durchführung von Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen an Einrichtungen nach „Technik der Fahrzeuge“
  • Einsatz von Mess- und Prüfgeräten
  • Abschlussprüfung

 

 Voraussetzung

Für die Durchführung der Sicherheitsprüfung müssen die verantwortlichen Personen und Fachkräfte über entsprechende Vorbildung und ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik verfügen, d. h. über eine handwerkliche Ausbildung mit dem entsprechenden Abschluss (Meister-/Gesellenprüfung) als:

  • Kraftfahrzeugtechniker, Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker
  • Automobilmechaniker, Automobilelektriker
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Metallbauer, Fachrichtung Fahrzeugbau
  • Landmaschinenmechaniker
  • oder sie müssen als Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH) oder Ing. (grad.) des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik, nachweislich im Kraftfahrzeugbereich (Untersuchung, Prüfung, Wartung und Reparatur) tätig sein und eine mindestens eineinhalbjährige Tätigkeit auf diesem Gebiet nachweisen.

 

 Abschluss
Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Anerkennungsstelle.

 

 Erstschulung

 

 Förderung

 

Zusätzliche Informationen

Termin

17.02.2025 – 18.02.2025 (Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund), 19.02.2025 – 20.02.2025 (Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund), 17.03.2025 – 18.03.2025 (Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund), 19.03.2025 – 20.03.2025 (Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund), 19.05.2025 – 20.05.2025 (Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund), 21.05.2025 – 22.05.2025 (Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund), 03.09.2025 – 04.09.2025 (Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund), Interessentenliste