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Mitarbeiter finden
Der Fachkräftemangel ist das drängendste Thema für das Handwerk – aktuell und künftig noch verstärkt. Schon heute hat fast jedes zweite Handwerksunternehmen Probleme, offene Stellen zu besetzen. Laut Schätzungen des ZDH fehlen dem Handwerk derzeit 250.000 Fachkräfte. Der Mangel trifft nahezu alle Berufe und Regionen.
Geeignete Mitarbeiter zu finden und für den Betrieb zu gewinnen hat sich in Zeiten des Fachkräftemangels zu einem regelrechten Wettbewerb zwischen den Arbeitgebern entwickelt, die für die kommenden Jahre Umsatzeinbußen und weitere Risiken erwarten, wenn sich der Trend so fortsetzen sollte.
Gerade kleine und mittelgroße Betriebe tun sich schwer, erfolgreich neue Mitarbeiter zu suchen und klagen über Besetzungsprobleme, weil die Zeit für einen vollständigen und strukturierten Rekrutierungsprozess oft nicht gegeben ist.
Die Konsequenzen trägt dann sowohl der Betrieb als auch bestehende Mitarbeiter, zum Beispiel in Form von regelmäßig geleisteten Überstunden oder gar einem Verzicht auf neue Aufträge.
Unser Berater zum Thema Personalmanagement bietet Ihnen umfangreiche Hilfestellungen an. Themen könnten dabei sein:
- Entwicklung einer attraktiven Arbeitgebermarke
- Unterstützung beim Aufbau einer erfolgreichen Karrierewebsite
- Hilfe bei der Entwicklung von Stellenanzeigen
- Nutzung moderner Wege der Personalgewinnung wie z. B. Social Media
Sie sind auf der Suche nach Auszubildenden? Dann kontaktieren Sie gerne das Team unserer Ausbildungsberatung oder nutzen Sie gleich unsere Praktikums- und Lehrstellenbörse.
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Ihr Ansprechpartner
Ralf Dreisewerd
Diplom-Kaufmann
Tel. +49 231 5493-502
Fax +49 231 5493-95502
ralf.dreisewerd@hwk-do.de
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung zu Arbeitszwecken leichter nach Deutschland einwandern. Bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert. Als Fachkräfte gelten Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren.
Voraussetzung ist für beide Gruppen, dass eine Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation durch die in Deutschland zuständige Stelle vorliegt.
Die qualifizierte Fachkraft muss einen Arbeitsvertrag bzw. ein konkretes Arbeitsplatzangebot und eine in Deutschland anerkannte Qualifikation vorweisen. Die sog. Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) entfällt. Das bedeutet, dass nicht mehr geprüft werden muss, ob für den konkreten Arbeitsplatz eine Bewerberin oder ein Bewerber aus Deutschland oder der EU zur Verfügung steht.
Eine Fachkraft kann eine Beschäftigung ausüben, zu der die erworbene Qualifikation sie befähigt. Sie ist nicht mehr auf Engpassberufe beschränkt. Auch die Einreise zur Arbeitsplatzsuche wird ermöglicht (bis zu 6 Monate). Voraussetzung ist, dass die ausländische Qualifikation durch die zuständige Stelle in Deutschland anerkannt wurde, der Lebensunterhalt für den Aufenthalt gesichert ist und der angestrebten Tätigkeit entsprechende Deutschkenntnisse vorhanden sind.
Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten, das die Dauer des Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzen wird.
Die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen berät und unterstützt bei der Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ziel ist es, eine sogenannte Vorabzustimmung zur Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme für zukünftige Mitarbeitende auszustellen. Mit dieser Vorabzustimmung kann die zeitliche Visabearbeitung bei der Deutschen Auslandsvertretung erheblich verkürzt werden.
Berufliche Anerkennung als Instrument der Fachkräftesicherung
Die Berufsanerkennung kann für Unternehmen ein Instrument sein, um
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Bewerbung/Einstellung sichtbar zu machen,
- Personal qualifikationsgerecht einzusetzen,
- fehlende Qualifikationen durch gezielte Fort- und Weiterbildung auszugleichen,
- die Motivation und Loyalität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern
- und insgesamt den Qualitätsstandard im Handwerk zu sichern.
„Unternehmen Berufsanerkennung“
Kompetente Fachkräfte gewinnen – Vielfalt im Betrieb stärken. Wie gehen Sie als Betriebsinhaber mit einer Bewerbung mit ausländischen Qualifikationen um? Diese Frage beantwortet das Projekt Unternehmen Berufsanerkennung.
Die Regionale Koordinierungsstelle Fachkräfteeinwanderung in NRW
Zur Unterstützung der Betriebe bei der Gewinnung von ausländischen Fachkräften und zur Verbesserung der Integration ist Anfang 2021 die neue Regionale Koordinierungsstelle Fachkräfteeinwanderung (RKF) gestartet. Als Servicestelle bietet die Koordinierungsstelle ein umfangreiches Paket an Unterstützungsleistungen zur Fachkräftesicherung im Handwerk an:
Gemeinsam mit uns informiert die RKF über Chancen und Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung. Sie berät zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Fachkräften im Ausland. Dies umfasst insbesondere die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen, Qualifizierungsberatung, Qualifizierungsmaßnahmen, Berufserlaubnis bei reglementierten Berufen und das Aufenthaltsgesetz.
Die RKF entwickelt regionale Projekte zur Sicherung des Fachkräftebedarfes und begleitet Gruppenrekrutierungen über das gesamte Verfahren vom Sprachkurs im Ausland bis zur betrieblichen Integration der gewonnenen Fachkräfte in den Mitgliedsbetrieben.
Die RKF stellt Informationsmaterialien und Arbeitshilfen bereit und unterstützt das Handwerk und die ausländischen Fachkräfte bei der Navigation durch den Behördendschungel und das komplizierte Einwanderungsrecht.
Peter Schäfter
Projektleiter Regionale Fachkräfteeinwanderung NRW
Tel. +49(211)30108-460
schaefer@lgh.de
Projektleiter Regionale Fachkräfteeinwanderung NRW
Allgemeine Informationen zum Siegel "Wir fördern Anerkennung"
Der Arbeitgebersiegel “Wir fördern Anerkennung” ist eine Initiative des Projektes “Unternehmen Berufsanerkennung”, die vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) unterstützt und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ( BMBF) gefördert wird.
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Ihre Ansprechpartner
Niklas Dziemba
Tel. +49 231 5493-467
Fax +49 231 5493-467
niklas.dziemba@hwk-do.de
Inklusion – Einheitliche Ansprechpartnerin für Arbeitgeber
Arbeitgeber tragen viel Verantwortung für ihr Unternehmen und ihre Mitarbeitenden, was viel Flexibilität verlangt, da Situationen sich stets verändern können. Motivierte Mitarbeitende können kurz- oder langfristig erkranken oder ganz ausfallen.
Als Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (§185a des SGB IX ) lotsen die Inklusionsberater durch die Beratungsangebote von verschiedenen Institutionen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Perspektive für die Zukunft Ihres Betriebs. Ziel hierbei ist, Arbeitsplätze zu sichern und die Arbeitgebenden zu entlasten, indem konkrete betriebliche Probleme durch die Akteure des Netzwerkes gelöst und bearbeitet werden.
Weiterführende Informationen
Podcast
Ihre Ansprechpartnerin
Judith Becker
Inklusionsberatung LWL-Münster
Tel. +49(231)5417-354
Fax +49(231)5417-8329
j.becker@dortmund.ihk.de
Inklusionsberatung LWL-Münster