Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – So attraktiv wie noch nie: Nutzen Sie die Karriere-Förderung der Bundesregierung
Aufstiegs-BAföG macht Mut und gibt Orientierung
Wenn nicht jetzt Ihre Karriere starten, wann denn eigentlich dann? Seit dem 1. August 2020 gibt es zahlreiche Verbesserungen bei der Aufstiegsförderung von Fach- und Führungskräften. Das neue Aufstiegs-BAföG ist so attraktiv wie noch nie! Es gibt Orientierung, macht Mut und hilft Aufsteigern auf ihrem Karriereweg.
Wer wird gefördert?
Mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie die zum Meister im Handwerk oder zum Geprüften Betriebswirt (HwO) werden von Bund und Ländern gefördert.
Was wird gefördert?
Wenn Sie die Förderbedingungen erfüllen, erhalten Sie 50 Prozent Zuschuss auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Für die restlichen 50 Prozent kann ein Darlehen über die KfW-Bank aufgenommen werden. Bei Bestehen aller Prüfungsteile können Sie nochmals 50 Prozent „Erfolgsbonus“ beantragen.
Zu den Materialkosten für Ihr Meisterprüfungsprojekt können Sie eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten und einer Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. 50 Prozent der Förderung erhalten Sie auch hier als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Wenn Sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Einkommen und Vermögen unter 45.000 Euro wird nicht auf den Lebensunterhalt angerechnet. Dieser wird seit dem 01.08.2020 als Vollzuschuss gewährt.
Wie wird zurückgezahlt?
Die Darlehen sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. Danach sind diese innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 € zu tilgen.
Wie beantrage ich Aufstiegs-BAföG
Die Darlehen sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. Danach sind diese innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 € zu tilgen.
Antragsformulare können Sie direkt beim Bundesministerium für Bildung und Forschung erhalten (https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html). Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und leiten Ihre Anträge an die Bezirksregierung Köln weiter, die über die Bewilligung der Fördergelder entscheidet. Um das Aufstiegs-BAföG voll auszuschöpfen, empfehlen wir alle vier Teile zusammen zu beantragen.
Oder nutzen Sie unser Service-Angebot und füllen die notwendigen Antragsformulare einfach in Ruhe von zu Hause aus.
Umfassende Informationen zu den Änderungen beim Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten Sie hier: https://www.aufstiegs-bafoeg.de
Ihre Ansprechpartner
Marc Dettlaf
Tel. +49 231 5493-602
Fax +49 231 5493-95602
marc.dettlaf@hwk-do.de
Marco Besancon
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Fax +49 231 5493-95604
marco.besancon@hwk-do.de