Bildungscheck
Aktuelle Informationen zum Bildungsscheck
Das aktuelle Bildungsscheck-Verfahren wurde am 30.06.2024 zunächst beendet. Ab Herbst 2024 soll eine neue Förderung durch den europäischen Sozialfond starten.
Gerne informieren wir Sie über auch über andere Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Weiterbildung.
Ihr Weiterbildungsgeschenk vom Staat
Bildungscheck
Aktuelle Informationen zum Bildungsscheck – Ihr Weiterbildungsgeschenk vom Staat
Seit 2006 gibt es in Nordrhein-Westfalen den Bildungsscheck als Fördermittel zur beruflichen Weiterbildung – und zwar direkt bei der Handwerkskammer (HWK) Dortmund als autorisierter Beratungsstelle!
Mit diesem Weiterbildungs-Geschenk will die nordrhein-westfälische Landesregierung die berufliche Weiterbildung unterstützen. Die maximale Förderhöhe beträgt 500 € pro Bildungsscheck.
Bitte beachten: Der „Betriebliche Bildungscheck“ wurde Ende 2023 eingestellt, gefördert wird nur noch der individuelle Zugang.
Weiterführende Informationen
www.Bildungsscheck.NRW.deIhre Ansprechpartner*innen
Annett Renk
Tel. +49 231 5493-407
Fax +49 231 5493-95407
annett.renk@hwk-do.de
Diana Noelle
Diplom-Ökonomin
Tel. +49 231 5493-432
Fax +49 231 5493-95432
diana.noelle@hwk-do.de
Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW
Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird die interessierte Person selbst beraten. Die geförderte Person trägt den nichtgeförderten Teil der Lehrgangskosten als Eigenanteil.
Voraussetzung:
- Einkommen: zu versteuerndes Einkommen max. 40.000 Euro, bei gemeinsam Veranlagten max. 80.000 Euro
- Anzahl: ein Bildungsscheck je Kalenderjahr
- Zielgruppen:
- alle Beschäftigten
- Berufsrückkehrende
- Beschäftigte in Elternzeit
- Wieder dabei: Selbständige
- Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500 Euro pro Bildungsscheck
Dieser Bildungsscheck kann für die unterschiedlichsten Bildungsangebote genutzt werden. Der Besuch berufsspezifischer Kurse, wie beispielsweise Gebäudeenergieberater, Korrosionsschutzlehrgänge, CNC-Technik, Schweißlehrgänge, etc.
Neu ist, dass nun auch Inhouse-Schulungen und E-Learning förderfähig sind. Jedoch muss beachtet werden, dass arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, wie Maschinenbedienschulungen oder Kurse, die der reinen Erholung dienen, nicht gefördert werden.
So geht’s: Sie suchen eine der autorisierten Bildungsberatungsstellen in Ihrer Nähe auf. Die Beratungsstelle informiert und berät Sie vor Lehrgangsbeginn über geeignete Angebote und händigt Ihnen den Bildungsscheck aus, den Sie bei Ihrem Bildungsträger einlösen. Nun müssen Sie sich nur noch weiterbilden.