Ortsschild Bildung - Stillstand
So verwirklichen Sie Ihren Anspruch

Bildungsurlaub

Die Handwerkskammer Dortmund ist mit Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 24.06.2011 als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt.
Die Anerkennung berechtigt Arbeitnehmer/-innen an Lehrgängen und Seminaren der Handwerkskammer Dortmund nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) teilzunehmen.

Detaillierte Informationen finden Sie unter