Beantragen Sie Fördermittel und zinsgünstige Kredite vor der Gründung!
Förderung & Finanzierung
Damit aus guten, vielversprechenden Geschäftsideen erfolgreiche Unternehmen werden, brauchen Gründerinnen, Gründer aber auch junge Unternehmen eine solide und ausreichende Startfinanzierung. Daher sollten Sie, bevor Sie sich in die Selbstständigkeit begeben klären, ob Sie möglicherweise von einem Förderprogramm profitieren können, oder ob Sie ein Darlehen für die Gründungsinvestitionen beantragen müssen. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an.
Die Wege zu einer erfolgreichen Gründung und dem nötigen Startkapital sind sehr unterschiedlich. Um den richtigen Weg in die Gründung zu gehen, zeigen wir hier, welche Möglichkeiten der Finanzierung überhaupt denkbar sind.
Es gibt eine Vielzahl öffentlicher Förderprogramme. Einen Gesamtüberblick über alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union erhalten Sie in der Online-Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums.
Nutzen Sie die Förderung, mit denen der Bund sowie das ERP-Sondervermögen, die Länder und die Europäische Union Gründerinnen, Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen unterstützen.
In einem persönlichen Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen diese gerne auf, um Ihnen einen optimalen Finanzierungsplan zu ermöglichen.
Stefan Bertling
Diplom-Kaufmann
Ardeystraße 93
44139 Dortmund
Tel. +49 231 5493-466
Fax +49 231 5493-95466
Gründungsort:
Dortmund
Daniela Putsch
Dr. rer. oec. / Diplom-Ökonomin
Ardeystraße 93
44139 Dortmund
Tel. +49 231 5493-414
Fax +49 231 5493-95414
Gründungsort:
Hagen, Bochum,
Ennepe-Ruhr-Kreis
Tobias Pütter
Master of Science
Ardeystraße 93
44139 Dortmund
Tel. +49 231 5493-413
Fax +49 231 5493-95413
Gründungsort:
Kreis Unna, Herne
Ralf Dreisewerd
Diplom-Kaufmann
Ardeystraße 93
44139 Dortmund
Tel. +49 231 5493-502
Fax +49 231 5493-95502
Gründungsort:
Hamm, Kreis Soest
Meistergründungspämie NRW
Sind Sie Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister? Dann können Sie vor Ihrer ersten Selbständigkeit die Meistergründungsprämie NRW beantragen. Die Prämie beträgt seit dem 03.02.2021 bis zu 10.500 €. Gefördert werden Handwerksmeisterinnen und –meister, die sich erstmalig selbstständig machen, durch eine Neugründung, Übernahme oder eine tätige Beteiligung von mindestens 50 Prozent.
Als Voraussetzung für die Förderung müssen mindestens 12 Monate vollzeitäquivalente Arbeitsplätze in den ersten drei Jahren nach der Gründung geschaffen werden. Zusätzlich müssen Investition von mindestens 12.000 Euro und maximal 15.000 Euro im Rahmen der Gründung nachgewiesen werden. Die Prämie beträgt dann 70 Prozent der geförderten Ausgaben – also zwischen 8.400 Euro und 10.500 Euro.
Wichtig ist, dass Sie den Förderantrag zur Meistergründungsprämie NRW vor der Existenzgründung / Übernahme / Beteiligung bei dem für Sie zuständigen Gründungsberater/in stellen.
Wir prüfen bzw. unterstützen Sie bei der Entwicklung des Unternehmenskonzepts und leiten es mit dem Förderantrag an die LGH weiter. Dem Antrag sind das schriftliche Unternehmenskonzept, Kopien des Meisterbriefes sowie bei Übernahmen, Gesellschaftsgründungen und Beteiligungen Kopien der entsprechenden Verträge beizufügen. Eine positive Stellungnahme Ihrer Handwerkskammer ist Voraussetzung für eine Förderung.
Bürgschaften
Die BürgschaftsbankNRW ist eine Förderbank, die Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer in Nordrhein-Westfalen gegenüber Kreditinstituten übernimmt. Falls Sie die Finanzierung Ihres Vorhabens nicht ausreichend besichern können, haben Sie die Möglichkeit bei der Bürgschaftsbank einen Antrag auf Ausfallbürgschaft zu stellen. Auch zu dieser Fördermöglichkeit beraten wir Sie gerne.
Beratungsprogramm Wirtschaft
Beratung für Existenzgründung und Übernahme
Wer ein Unternehmen gründen oder die Mehrheit an einem Unternehmen übernehmen möchte, der kann Unterstützung des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW (BPW NRW) in Anspruch nehmen.
Sie erhalten Zuschüsse, wenn Sie sich von freien Beraterinnen oder Beratern zu Ihrer Gründung bzw. Übernahme beraten lassen. Gefördert wird die Entwicklung, Prüfung und Umsetzung des Gründungskonzepts vor der Realisierung.
Es werden die Kosten für die Beratungsleistung für bis zu 4 Tagesätze bei einer Neugründung und für bis zu 6 Tagessätze bei einer Übernahme übernommen. Der Umfang der Förderung beträgt 50 Prozent der entstehenden Kosten, maximal aber 400 Euro.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II, Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer mit geringem Einkommen werden sogar 80 Prozent gefördert, aber ebenfalls maximal 400 Euro.
Bei Gründung eines Kleinunternehmens gibt weitere Beratungsangebot (Zirkelberatung).
Öffentliche Existenzgründungsdarlehen
Wenn Sie wenig Eigenkapital haben, aber einen Kredit brauchen, können Sie Unterstützung bei der KfW-Bank, NRW.Bank sowie der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW und Bürgschaftsbank NRW erhalten. Mit diesen Programmen ist meist eine Reduzierung des Haftungsrisikos für die Hausbank verbunden, so dass Sie dort keine weitere Sicherheit mehr stellen müssen. Die weiteren Vorteile öffentlicher Darlehen:
Mikrodarlehen
Gerade für Gründer mit einem geringen Kreditbedarf und Problemen bei der Finanzierung bietet das Mikrodarlehen eine gute Alternative zur klassischen Finanzierung über die Hausbank.
Das Darlehen kann über unsere STARTERCENTER beantragt werden. Auf Grundlage Ihres Gründungskonzepts können durch die NRW.BANK bis zu 50.000 € an Fördermittel für Ihr Vorhaben bewilligt werden.
Förderung für Arbeitslose
Von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit – das ist kein einfacher Schritt. Er kann Ihnen jedoch neue berufliche Chancen eröffnen.
Unter bestimmten Bedingungen erhalten Sie von der Agentur für Arbeit Gründungshilfen. Arbeitslosengeld I – Empfänger können von der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss beantragen.
Arbeitslosengeld II – Empfänger können einen Antrag auf das sogenannte Einstiegsgeld stellen. Es ist eine staatliche Beihilfeleistung, die bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder einer anderweitigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als Zuschuss zu den ALG II-Bezügen erbracht werden kann.
Holen Sie sich Unterstützung von Ihrer Agentur für Arbeit, Ihrem Jobcenter oder lassen Sie sich von uns umfassend beraten.