Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat Mitte April der Europäischen Kommission empfohlen, Blei und sieben weitere Stoffe in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufzunehmen. Ein Thema, das nicht zum ersten Mal in den Vordergrund tritt. Bislang wurde die Aufnahme von Blei in die REACH-Verordnung jedoch immer wieder vertagt. Ob das auch diesmal der Fall sein wird, ist ungewiss. Gewiss ist jedoch, dass ein Blei-Verbot existenzbedrohend für bestimmte Handwerksbranchen sein kann.
„Sollte Blei in die REACH-Verordnung aufgenommen werden, wäre es zulassungspflichtig. Für Gewerke wie den Musikinstrumentenbau, speziell den Orgelbau, käme das einem Verbot gleich“, sagt Henrik Himpe, Stv. Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dortmund. „Eine dauerhafte Reduzierung von Schwermetallen wie unter anderem auch Blei ist wichtig, jedoch beläuft sich der deutschlandweite Verbrauch innerhalb der Orgelbauerbranche auf unter ein Prozent.“
Auch im Dachdeckerhandwerk findet Blei seine Anwendung, beispielsweise beim Verbinden von Dachfenstern, Gauben oder Schornsteinen mit dem Dach. Das Material bietet durch seine Eigenschaften viele Vorteile. Ersatzprodukte seien für viele Einsatzgebiete zwar vorhanden, für den Orgelbau gebe es allerdings keine Alternative.
Himpe: „Kunststoffe an Stelle von Blei zu verwenden ist zwar möglich und findet auch Anwendung, jedoch ist hierbei der Nachhaltigkeitsaspekt fraglich. Die Verwendung von Blei erfolgt in den Gewerken unter Einhaltung des Arbeitsschutzes. Im Kammerbezirk gab es diesbezüglich keine bekannten negativen Vorfälle.“ Die Dachverbände des Handwerks wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) sowie die Handwerkammern und Innungen stünden, so Himpe, zu diesem Thema in engem Austausch.