Inklusionsbeauftragte der HWK Dortmund und IHK zu Dortmund informiert bei Fragen zur Einstellung, Ausbildung und Weiterbeschäftigung von Menschen mit Behinderung.

Mit Inklusion dem Fachkräftemangel entgegenwirken

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Inklusionsbeauftragte Judith Becker © IHK zu Dortmund

Kammerbezirk. Seit Anfang Februar arbeitet Judith Becker in der Abteilung „Berufliche Bildung und Fachkräftesicherung“ bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund. Gleichzeitig ist sie als Fachberaterin für Inklusion als erste Kontaktperson der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) für die Handwerkskammer (HWK) Dortmund und die IHK zu Dortmund im Auftrage des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) tätig.

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen bei Fragen und Prozessen zur Einstellung, Ausbildung und Weiterbeschäftigung von Menschen mit einer (Schwer-) Behinderung. Arbeitgeber können die Einheitlichen Ansprechstellen kontaktieren, wenn es um die Sicherung von Arbeitsplätzen, um Rückfragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einstellung eines Menschen mit einer Einschränkung oder finanzielle Fördermöglichkeiten geht.

„Die EAA beraten Arbeitgeber, bzw. die zuständigen Mitarbeitenden eines Betriebs zum Thema Inklusion. Dies können beispielsweise die Geschäftsführung, die Personalabteilung, die Schwerbehindertenvertretung oder Gleichstellungsbeauftragte sein“, erklärt Judith Becker. „In der Regel kontaktiert uns der Arbeitgeber. Dieser hat gegebenenfalls bereits eine konkrete Frage oder bringt einen konkreten Fall mit. Meistens geht es um eine neue Situation im Betrieb, die durch die EAA begleitet wird.“ Ein konkreter Anlass wäre etwa, dass langjährige Mitarbeiter erkranken oder verunfallen und veränderte Arbeitsbedingungen benötigen, damit sie weiterarbeiten können. Die Einstellung eines Menschen mit einer Behinderung macht eine Beratung der EAA wichtig, damit die Rahmenbedingungen für einen neuen Arbeitsplatz geschaffen werden können.

Treten Veränderungen beim Personal ein, müssen Arbeitgeber häufig mit einer strukturellen Veränderung darauf reagieren. Sie müssen eventuell Umbauten vornehmen, räumliche Umstrukturierungen herbeiführen oder technische Unterstützung beantragen. Manchmal bedarf es an Prozessveränderungen oder es werden neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit einer Behinderung geschaffen.

„Die Aufgabe der EAA ist es, den zuständigen Leistungsträger ausfindig zu machen und einen direkten Kontakt zwischen ihm und dem Arbeitgeber herzustellen.“ Welcher Leistungsträger zuständig ist, hängt von der Art der Beeinträchtigung, der Beschaffenheit des Unternehmens und den Strukturen der örtlichen Fachstellen ab und fällt für jede Situation individuell aus. Wichtige Leistungsträger sind die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter, die Rentenversicherung sowie der LWL.

Unter den Leistungsträgern gibt es Regelungen und Zuständigkeiten, die individuell für jeden Fall entschieden werden. Für welchen Anlass und in welcher Höhe eine Förderung gezahlt wird, entscheiden die Leistungsträger. Bis zur Antragsstellung des Förderantrags begleitet und unterstützt die EAA die Betriebe bei sämtlichen Rückfragen.

„Für das Handwerk und die Industrie bietet sich aktuell durch die Integration von Menschen mit einer Behinderung die Möglichkeit, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Auf diese Weise wird ein Zugang zu Arbeit für einen größeren Personenkreis ermöglicht. Motivierte Menschen jeder Altersgruppe können durch die Beratung der EAA auf dem Arbeitsmarkt integriert werden. Das Ziel hierbei ist, dass eine Anstellung von Menschen mit einer Behinderung eine Regelmäßigkeit ist und keine Besonderheit“, so die Inklusionsberaterin. „Das Signal ist hier, dass Schwierigkeiten, die auftreten, durch Kommunikation und durch ein Hilfenetzwerk gelöst werden können.“

Die Leistungsträger halten finanzielle Förderungen bereit, wie die Übernahme von Teilen des Gehaltes, Übernahme von Kosten für einen Umbau, Finanzierung von unterstützenden Gerätschaften, finanzielle Kompensation von Arbeitsausfall oder Gebärdendolmetschertätigkeiten.

Kontakt:
Judith Becker
Fachberaterin für Inklusion
Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA)
T 0231 5417-354
j.becker@dortmund.ihk.de