HWK-Präsident Berthold Schröder und IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann zu den am 16. Februar 2022 vereinbarten Beschlüssen von Kanzler und Regierungschefinnen und -chefs der Länder

Stufenplan bringt dringend benötigte Planbarkeit für Betriebe

Kammerpräsident Berthold Schröder
© Marcel Kusch/ HWK Dortmund

Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer (HWK) Dortmund, erklärt: „Wir begrüßen, dass sich Bund und Länder auf einen konkreten und bundesweit möglichst einheitlichen Stufenplan verständigt haben, um die geltenden Infektionsschutzmaßnahmen in kontrollierten Schritten zurückzunehmen. Das verschafft unseren Betrieben die nötige Planungssicherheit, die sie für ihre Geschäftstätigkeit brauchen. Es ist für uns jedoch nicht verständlich, dass die stark eingeschränkten personennahen Dienstleistungsgewerke wie Friseure und Kosmetiker in diesem Öffnungskonzept nicht berücksichtigt werden.  

Das Handwerk hat während der Pandemie immer wieder gezeigt, dass es sich seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist und sich dementsprechend verhält. Daher unterstützen und begrüßen wir den Ansatz von Bund und Ländern, an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu appellieren und für die weitgehenden Öffnungen auf verantwortungsvolles Verhalten zu setzen. Unsere Betriebe und ihre Beschäftigten verdienen dieses Vertrauen.

 Da erneute Restriktionen unsere Unternehmen hart treffen würden, ist es nur folgerichtig, dass Bund und Länder schon jetzt Vorkehrungen treffen wollen, um im Herbst und Winter auf möglicherweise wieder aufbrandende Infektionswellen vorbereitet zu sein.

Noch immer haben sich viele Betriebe, die besonders von den Einschränkungen betroffen waren, nicht gänzlich erholt und benötigen daher weiter Unterstützung. Vor diesem Hintergrund ist die Verlängerung der Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022, parallel dazu auch die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen sowie das Kurzarbeitergeld, ein wichtiger Schritt.“

Statement von Heinz-Herbert Dustmann, Präsident der IHK zu Dortmund: „Die gestern angekündigten Lockerungen sind das wichtige Signal, auf das viele unserer Unternehmen sehnsüchtig gewartet haben. Vor allem der sofortige Wegfall der 2G-Regel im Nichtlebensmittel-Einzelhandel war längst überfällig. Diese massive und unnötige Einschränkung hat allgemein für großes Unverständnis gesorgt und vielen Händlern sehr zu schaffen gemacht.   

Aber auch wenn sich große Teile der Wirtschaft eine frühere Lockerung gewünscht haben, so bieten die Entscheidungen nun vielen Branchen die erhoffte Perspektive, um zu einer normalisierten Geschäftstätigkeit zurückzukehren. Nun können die Unternehmen planen und eine Öffnung spätestens bis zum 20. März vorbereiten. Wir begrüßen, dass in Gastronomie und Gastgewerbe bereits ab dem 4. März die 3G-Regelung gilt.   

Zuletzt hatte sich die Situation in den Branchen, die besonders unter den seit Anfang Dezember eingeführten Beschränkungen leiden – unter anderem das Gastgewerbe, Teile des innerstädtischen Handels sowie die Veranstaltungs- und Tourismusbranche – deutlich zugespitzt. Das zeigt unsere aktuelle IHK-Konjunkturumfrage. Beim ‚Sorgenkind‘ Gastronomie meldeten 83 Prozent der Unternehmen eine verschlechterte Geschäftslage. Die Öffnungen kommen für viele Unternehmen daher gerade noch zur rechten Zeit.   

Dennoch können die jetzigen Entscheidungen allein die Betroffenen nicht auf die Erfolgsspur zurückbringen. Vielen Kundinnen und Kunden fehlt weiter das Vertrauen. Als eine Folge der Infektionslage, aber auch der ständigen Regeländerungen, sind große Teil der Bevölkerung verunsichert. Die Lockerungen sollten daher mit weiteren vertrauensbildenden Maßnahmen etwa in unseren Innenstädten und Stadtteilzentren begleitet werden. Jede Idee ist willkommen, damit die betroffenen Betriebe in einen besseren Frühling starten und danach einen ‚Super-Sommer‘ erleben. Verkaufsoffene Sonntage und mehr Außenflächen für die Gastronomie ab dem Frühjahr gehören dazu.  

In der Übergangszeit sind die betroffenen Unternehmen weiter auf Überbrückungshilfen und Hilfen zur Liquiditätssicherung angewiesen. Die Verlängerung der Bezugsdauer und Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld über den 31. März hinaus sind ebenso wichtig wie die Entscheidung, die Überbrückungshilfe IV und parallel Neustart- und Härtefallhilfen bis zum 30. Juni laufen zu lassen.   

Zuletzt gilt es nun, die Lehren aus den vergangenen Jahren zu ziehen. Denn mit den Öffnungen ist die Pandemie keineswegs beendet. Im Gegensatz zum vergangenen Jahr sollten nun die Maßnahmen von der Digitalisierung bis zur Gesundheitsvorsorge fortgeführt und neu aufgesetzt werden. Wir haben jetzt genügend zeitlichen Vorlauf, um einer eventuellen erneuten Verschärfung der Krise im Herbst 2022 entgegenzuwirken.“