Kammerbezirk. Ende März fand bei der Handwerkskammer Dortmund die Fachveranstaltung „Gute Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Sachverständigen“ statt. Rund 230 Sachverständige und Mitarbeitende der Handwerkskammern Dortmund, Münster, Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld und Südwestfalen als auch hochrangige Vertreter der Justiz von Amts- und Landgerichten nahmen an dem Treffen teil, um sich auszutauschen und Kooperationen weiter auszubauen. Arbeitsweise, Denkansätze und Fachsprache von Sachverständigen und Gerichten unterscheiden sich häufig voneinander. Eine Verbesserung der Zusammenarbeit und allgemeinen Kommunikation vermeidet etwaige Missverständnisse und trägt zu verkürzten Gerichtsverfahren bei. Zu Beginn der Veranstaltung begrüßte Gudrun Schäpers, Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, die zahlreichen Teilnehmenden.
„Ob feuchte Wände oder falsch verlegte Fliesen, eine Kfz-Reparatur nach einem Unfall, Schäden nach einer Textilreinigung oder Fragen zu einer richtigen Brille – wenn handwerkliche Arbeiten nicht einwandfrei oder die Kosten hierfür zu klären sind, kommen Sachverständige ins Spiel“, so Henrik Himpe, Stv. Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dortmund. Ihre Expertise würde dazu beitragen, (Rechts-)Streitigkeiten zwischen Betrieben und Kunden zu klären oder im besten Fall zu vermeiden. Doch nicht nur bei Problemen sei ihr Wissen gefragt: Auch bei Qualitätskontrollen oder Kaufentscheidungen könnten Sachverständige wertvolle Unterstützung bieten.
Sachverständige: Hohes Maß an Verantwortung
Im Handwerk gibt es bundesweit über 5.100 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist wie der Handwerksmeistertitel ein rechtlich geschützter Begriff. Die öffentliche Bestellung gewährleistet, dass die oder der Sachverständige ein bestimmtes Prüf- und Auswahlverfahren durchlaufen hat, bei dem die persönliche Eignung, hohe Fachkompetenz und Fähigkeit zur Gutachtenerstellung bewiesen wurde. Darüber hinaus bürgen die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit.
Wer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden will, muss sich einem umfangreichen Prüfverfahren unterziehen. Für die öffentliche Bestellung wird meistens mehrjährige praktische berufliche Erfahrung vorausgesetzt. Zum Anforderungsprofil gehört weiter, dass Bewerber über ausreichende Lebenserfahrung verfügen, zuverlässig und leistungsfähig in ihrem Sachgebiet, unparteilich und unabhängig sind. Die Gutachten eines Sachverständigen müssen vollkommen neutral und mit besonderer Sachkunde erstellt werden. Schließlich gelten diese als Beweismittel vor Gericht. Vor Bestellung und Vereidigung der Sachverständigen sind alle Antragsteller verpflichtet, an Schulungsveranstaltungen teilzunehmen und sich zum Nachweis der besonderen Sachkunde einer Überprüfung durch ein Fachgremium zu stellen.
Zusammenarbeit mit den Gerichten
In vielen handwerklichen Streitfällen – sei es bei Baumängeln, fehlerhafter Verarbeitung oder Schadensbewertungen – fehlt den Gerichten das nötige Fachwissen, um eine faire Entscheidung zu treffen. Hier kommen Sachverständige ins Spiel. Als neutrale Experten prüfen sie handwerkliche Arbeiten, bewerten Schäden und erstellen Gutachten, die als Grundlage für richterliche Urteile dienen. Ihre Expertise hilft, Sachverhalte objektiv zu klären und technische Details verständlich darzustellen. So wird sichergestellt, dass Urteile auf fundierten Fakten basieren und nicht nur auf Aussagen der Streitparteien. Ohne diese Zusammenarbeit wären viele Gerichtsverfahren langwieriger und schwieriger. Sachverständige leisten also einen entscheidenden Beitrag zur Gerechtigkeit im Handwerk – für faire Urteile und eine solide Rechtsprechung.
Lohnende Perspektive für Profis
Erfahrung, überdurchschnittliches Fachwissen und ein gutes Auge für Details – das zeichnet erfolgreiche Handwerker aus. Der Schritt zum Sachverständigen eröffnet neue Möglichkeiten: Sie werden zum unabhängigen Experten, der Mängel beurteilt, Gutachten erstellt und Streitfälle löst. Besonders erfahrene Handwerker profitieren von diesem Karriereschritt – denn wer täglich auf der Baustelle oder in der Werkstatt steht, weiß genau, worauf es ankommt.
Mehr Anerkennung und Verantwortung
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige genießen hohes Ansehen in der Branche. Sie werden als neutrale Experten geschätzt, deren Urteil bei Streitfällen, Schadensbewertungen und Qualitätskontrollen entscheidend ist. Diese verantwortungsvolle Tätigkeit bringt zudem viel Abwechslung in den Berufsalltag.
Berufliche Weiterentwicklung
Der Schritt zum Sachverständigen bedeutet auch persönliche Weiterentwicklung, denn sie sind verpflichtet, sich nachweislich kontinuierlich fortzubilden. Hierdurch erwirbt man neues Wissen, bleibt immer auf dem neuesten Stand der Technik und kann sein handwerkliches Know-how in einem neuen, beratenden Umfeld nutzen.
Öffentliche Bestellung durch die Handwerkskammern
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist hoheitliche Aufgabe der Handwerkskammern. Sie bestellen und vereidigen auf Antrag Sachverständige für bestimmte Fachgebiete des Handwerks. Es sind aber auch Teilgebietsbestellungen möglich, wie etwa der Bereich Photovoltaik im Elektrotechnikerhandwerk oder Möbel und Innenausbau im Tischlerhandwerk. Die Bestellung erfolgt für längstens fünf Jahre. Nach Ablauf der Bestellzeit kann eine erneute Bestellung (Wiederbestellung) vorgenommen werden.
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