HWK-Präsident zur neuen NRW-Meisterprämie

Wichtige Anreize für eine Meisterausbildung

Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer Dortmund
Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer Dortmund © Marcel Kusch / Handwerkskammer Dortmund

Kammerbezirk. Seit dem 1. Juli 2023 können frischgebackene Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister in NRW erstmals eine Meisterprämie in Höhe von 2.500 Euro beantragen.

Hierzu erklärt Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer (HWK) Dortmund:
„Wir begrüßen die Einführung der Meisterprämie. Denn Meisterinnen und Meistern kommt bei der
Fachkräftesicherung eine besondere Rolle zu. Sie sind nicht nur selbst gefragte Experten, sie sind auch
Gründer, Übernehmer, Arbeitgeber und Ausbilder. Im Vergleich zu einem Studium muss die
Meisterausbildung aber immer noch zum Großteil von den Handwerkerinnen und Handwerkern selbst
finanziert werden. Vor diesem Hintergrund leistet die Prämie einen wichtigen Beitrag zur Gleichwertigkeit
von beruflicher und akademischer Bildung und setzt wichtige Anreize für eine Meisterausbildung.“


Ihr Weg zur Meisterprämie:
Anträge sind über die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) möglich. Das Antragsformular und alle wichtigen Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter


https://meisterprämie.nrw/


Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister mit einem Abschluss in einem
Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung, die ihre Prüfung ab dem 1. Juli 2023
erfolgreich bestanden haben und ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.