HWK Dortmund gibt Verbrauchertipps zur besseren Einordnung

Schwarzarbeit oder Gefälligkeit? Was erlaubt ist – und was nicht

Schwarzarbeit oder Gefälligkeit? Was erlaubt ist - und was nicht
© Matej Kastelic/Shutterstock.de

Kammerbezirk. Als Maler den Nachbarn bei Renovierungs- und Umbauarbeiten am Haus helfen, oder als KFZ-Meister das Auto eines Freundes reparieren. Ist das erlaubt? Nicht jede Tätigkeit, die aus Gefälligkeit ausgeführt wird, ist gleich Schwarzarbeit. Es kommt natürlich auf das Gesamtbild der Arbeiten an. Doch es gibt einige Merkmale, anhand derer sich das Ganze besser einordnen lässt.

1. Unentgeltlich oder uneigennützig?

Werden Arbeiten im Zuge eines Freundschaftsdienstes oder der Nachbarschaftshilfe kostenlos und ohne eine Verpflichtung zur Ausübung durchgeführt, spricht dies für eine Gefälligkeit.

2. Umfang und Ausmaß

Der Umfang und das Ausmaß der ausgeführten Arbeiten spielt eine erhebliche Rolle bei der Beurteilung, ob es sich um Schwarzarbeit oder Nachbarschaftshilfe handelt. Eine kurze Hilfe, etwa das Rasenmähen beim Nachbarn oder das Aufhängen von ein, zwei Lampen, ist eine Gefälligkeit. Erstreckt sie sich aber über einen längeren Zeitraum, ist das ein Indiz für Schwarzarbeit.

Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der befreundete Installateur seinem Nachbarn regelmäßig nach der Arbeitszeit und am Wochenende bei der vollständigen Erneuerung der Hausinstallation hilft. Wobei darauf hingewiesen sei, dass auch Arbeiten von kurzer Dauer steuer- und versicherungspflichtig sein können.

3. Bezahlung der Leistung mit Geld

Wird für die erbrachte Leistung ein Entgelt bezahlt, ist die ausgeführte Arbeit versicherungs- und steuerpflichtig. Werden keine Beträge abgeführt, ist das finanziell gesehen ein wirtschaftlicher Vorteil. Es könnte also Schwarzarbeit sein.  

4. Wirtschaftliche Vorteile

Ein wirtschaftlicher Vorteil liegt nicht nur vor, wenn für die Leistungen mit Geld bezahlt wird. Auch ein teures Geschenk oder eine handwerkliche Leistung im Gegenzug können wirtschaftliche Vorteile sein, die für die Ausübung von Schwarzarbeit sprechen. Beispiel: Ein Maler-Geselle hilft seinem Freund beim Tapezieren und Streichen seiner neuen Wohnung, dieser repariert im Gegenzug das Auto des Maler-Gesellen. In diesem Fall arbeitet der Maler-Geselle nicht ohne Bezahlung und auch nicht aus Gefälligkeit, denn der wirtschaftliche Vorteil besteht darin, dass der Maler-Geselle die Kosten für die Reparatur seines Autos spart.

1. Familie und Partner

Werden Arbeiten durch enge Familienangehörige oder Lebenspartner ausgeführt, geht man von familiärer Hilfe aus.

Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten steht Ihnen das Serviceteam der Handwerksrolle gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Service-Team Handwerksrolle

Tel.: 0231 5493-111
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