Dem Fachkräftemangel entgegenwirken
Meisterprämie NRW: Rückenwind fürs Handwerk
Frischverbriefte Handwerksmeisterinnen und -meister erhalten in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Juli 2023 eine ganz besondere Finanzspritze: Die Meisterprämie in Höhe von 2.500 Euro. Damit will die Landesregierung (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW) dem bestehenden Fachkräftemangel im Handwerk entgegenwirken und einen Anreiz für Handwerkerinnen und Handwerker schaffen, den Meistertitel zu erwerben.
Wir begrüßen die Einführung der Meisterprämie. Denn Meisterinnen und Meistern kommt bei der Fachkräftesicherung eine besondere Rolle zu. Sie sind nicht nur selbst gefragte Experten, sie sind auch Gründer, Übernehmer, Arbeitgeber und Ausbilder. Im Vergleich zu einem Studium muss die Meisterausbildung aber immer noch zum Großteil von den Handwerkerinnen und Handwerkern selbst finanziert werden. Vor diesem Hintergrund leistet die Prämie einen wichtigen Beitrag zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademisscher Bildung und setzt wichtige Anreize für eine Meisterausbildung.
Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer Dortmund
Ihr Weg zur Meisterprämie
Die Meisterprämie NRW können Sie als Meisterin oder Meister unter folgenden Voraussetzungen beantragen:
- Sie haben Ihre Meisterprüfung in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt
- Ihr Meisterprüfungszeugnis wurde ab dem 1. Juli 2023 ausgestellt
- Ihr Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung ist in Nordrhein-Westfalen
- Sie haben bislang in keinem anderen Bundesland eine Aufstiegsprämie erhalten
Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Zum Zeitpunkt der Beantragung darf das Prüfungszeugnis nicht älter als drei Monate sein – ausgehend vom Ausstellungsdatum.
Die Prämie wird einmal pro Person ausgezahlt und kann ausschließlich online beantragt werden.
Hier geht’s zum Antragsportal:
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