Das Land NRW hat die Fördermittel für die Existenzgründung und Unternehmensnachfolge in Handwerksberufen erhöht und angepasst, um den Weg in die Selbstständigkeit noch attraktiver und familienfreundlicher zu gestalten. Besonders Frauen soll der Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtert werden. Ziel ist es, den Bestand der Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen langfristig zu sichern und die Zahl der Neugründungen zu steigern.
Erhöhung der Fördermittel ab 1. Januar 2025
Mit der Änderung der Richtlinie wird die Förderung für die Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs von bisher maximal 10.500 Euro auf bis zu 11.500 Euro erhöht.
Änderungen im Detail:
- Grundförderung für Neugründungen: Die Förderung für die Gründung einer selbstständigen Vollexistenz wird von maximal 10.500 Euro auf bis zu 11.500 Euro angehoben.
- Bonus bei Betriebsübernahme: Für die Übernahme eines bestehenden Betriebs gibt es zusätzlich einen Bonus von 2.000 Euro.
- Bonus für Frauen in unterrepräsentierten Handwerksberufen: Handwerksmeisterinnen erhalten einen Bonus von 2.500 Euro, wenn sie in Handwerksberufen gründen, in denen Frauen noch stark unterrepräsentiert sind – beispielsweise Maurerinnen, Dachdeckerinnen oder Installateurinnen
- Die mögliche Gesamtförderung (inkl. beider Boni) steigt somit auf insgesamt 16.000 Euro.
- Der Kreis der Antragsberechtigten wird auf Personen mit einer gleichwertigen Qualifikation (gemäß 7 Absatz 2 Handwerksordnung und § 50 c Absatz 1 Handwerksordnung) ausgedehnt.
- Fristen für Mittelabrufe und Nachweise können verlängert werden: Bei Geburt eines Kindes um 3 Monate und bei Bezug von Elterngeld um 12 Monate (auf Antrag bei der LGH).
- Höchstgrenzen für förderfähige Ausgaben:
- Neugründungen: Förderfähige Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel sind auf maximal 100.000 Euro begrenzt.
- Betriebsübernahmen und Beteiligungen: Hier können förderfähige Ausgaben bis zu 250.000 Euro betragen.
Nicht zuwendungsfähig sind dabei Investitionen in bauliche Infrastruktur, Personalausgaben, Unternehmerlohn und Barausgaben. Grundlage ist der jeweils gestellte Antrag.
Gemeinsam ans Ziel
Um die Förderung zu erhalten, muss der Antrag vor der Existenzgründung, Übernahme oder Beteiligung gestellt werden. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Gründungsberaterinnen oder Gründungsberater.
Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihres Unternehmenskonzepts und leiten den Antrag an die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) weiter. Ab Frühjahr 2025 steht zudem ein volldigitales Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Verfügung (www.mgp.lgh.nrw).