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Mobilität & Standortfragen
Wissen Sie eigentlich, was genau in Ihrer Betriebsbeschreibung steht und ob es ausreicht, um Ihre derzeitigen und möglicherweise zukünftigen Tätigkeiten abzudecken?
Für jede gewerbliche Nutzung ist eine baurechtliche Genehmigung erforderlich. So ist z.B. eine Änderung der Raumnutzung bei Änderung der Betriebsart nötig, etwa wenn ein Verkaufsraum in einen Friseurbetrieb oder eine Metallverarbeitung in eine Schreinerei umgewandelt wird. Ebenso müssen Änderungen angezeigt werden innerhalb eines bestehenden Betriebs z.B. bei Änderung eines Lagerraums in eine Werkstatt.
Auch die Änderung oder Erweiterung der Produktion kann antragspflichtig sein. Denn hiermit verbunden sein können Änderungen der Emissionen wie Lärm oder Abgase deren Richtwerte nicht ohne weiteres überschritten werden dürfen. Beachten Sie deshalb von Anfang an, dass auch mögliche spätere Tätigkeiten im Genehmigungsbescheid abgedeckt sind bzw. stellen Sie frühzeitig einen Antrag zur Nutzungsänderung.
Zuerst sollten Sie überprüfen, ob für Ihren Betrieb ein Bebauungsplan vorliegt. Falls dies nicht der Fall ist, befindet sich Ihr Betrieb im nicht beplanten Innenbereich § 34 BauGB oder im Außenbereich § 35 BauGB. Einzelne Bauvorhaben sind innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (also Baulücken) gemäß § 34 BauGB zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügen. Im Außenbereich nach § 35 BauGB sind generell nur so genannte privilegierte Vorhaben zulässig.
Dieser Schritt sollte eigentlich der erste sein, wenn Sie von Planungen betroffen sind. Oftmals wird die Kammer aber erst dann konsultiert, wenn die Planungen zu weit fortgeschritten sind. Wenn sich Nutzungskonflikte abzeichnen und zu spät erkannt werden, lassen sich Einschränkungen im betrieblichen Ablauf oder sonstige Planungsfehler häufig nicht mehr rückgängig machen.
Dann kann der Fall eintreten, dass trotz vorheriger rechtlicher Absicherung eine neue Rechtslage eintritt und der Bestandschutz eines Betriebes nicht mehr ohne weiteres besteht.
Wir unterstützen Sie bei
Wie entwickelt sich die nachbarliche Bebauung?
Achten Sie nicht nur auf Ihr Betriebsgelände, auch Ihre Umgebung ist von Bedeutung. Ein weit verbreitetes Konfliktfeld ist z.B. eine an bestehende Betriebe herannahende Wohnbebauung. Wenn in einer Planoffenlegung die Straße, in der Ihr Betrieb liegt, genannt wird, oder wenn Straßennamen auftauchen, die in unmittelbarer Umgebung Ihres Betriebs liegen, sollten Sie aufmerksam sein und näheres bei der Kommune erfragen. Achten Sie dabei auf die Auslegungsfristen und damit verbundenen Möglichkeiten, sich zu beteiligen.
Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu den Experten bei Ihrer Handwerkskammer auf, sobald Ihnen Daten, Infos oder geplante Vorhaben in Ihrer Kommune bekannt werden.
So sind Sie gut gewappnet
Mobilität & Verkehr
Mobilität als Grundvoraussetzung
In vielen Handwerkszweigen ist es wichtig, möglichst ohne Verzögerungen zum Kunden oder zur Baustelle zu kommen.
Als Betrieb sind Sie darauf angewiesen, eigene Fahrzeuge für die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung, für Fahrten zu Serviceeinsätzen oder zu Baustellen sowie für den Transport von Arbeitsmaterialien flexibel nutzen zu können.
Dabei sind Handwerksbetriebe in vielfältiger Weise durch die Verkehrsplanung und – regelungen betroffen: Straßenbaustellen, Regelungen zu Handwerkerparkausweis, Maut, Tachographenpflicht usw. Auf der nachfolgenden Seite wollen wir Ihnen Hinweise geben, die im tägliche Geschäftsbetrieb helfen können.
Neues Projekt: MobilityHub setzt auf Zukunft
Alle Weichen stehen auf Nachhaltigkeit. Klimaschutzziele müssen erreicht werden. Damit das gelingt, braucht es das Handwerk – Handwerkerinnen und Handwerker, die die Herausforderungen unserer Zeit erkennen und die Verkehrswende aktiv mitgestalten. Das neue Projekt “MobilityHub Handwerk Nordrhein-Westfalen” des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT) hat das Ziel, Handwerksbetriebe unter Einbindung der Handwerkskammer dazu zu bewegen, die eigene betriebliche Mobilität zu prüfen und nachhaltig zu verändern.
Handwerkerparkausweis
Der Handwerkerparkausweis berechtigt Handwerker, die im Service- oder Montagebereich beim Kunden tätig sind, in bestimmten Bereichen zu parken. Zu dem Kreis der Berechtigten zählen vor allem die Bau- und Ausbauhandwerke.
Ladungssicherung
Die Sicherung der Ladung gehört zu den grundlegenden Pflichten jedes Verkehrsteilnehmers. Egal, ob Material, Maschinen oder Werkzeug, jede Ladung muss auf jeder noch so kurzen Strecke ordnungsgemäß gesichert werden.
Weiterführende Informationen
Ihre Ansprechpartner für die Eintragung
Siegfried Riemann
Diplom-Ingenieur
Tel. +49 231 5493-426
Fax +49 231 5493-95426
siegfried.riemann@hwk-do.de
Daniel Kleineicken
Diplom-Ingenieur
Tel. +49 231 5493-438
Fax +49 231 5493-95438
daniel.kleineicken@hwk-do.de