Die Sicherung der Ladung gehört zu den grundlegenden Pflichten jedes Verkehrsteilnehmers. Egal, ob Material, Maschinen oder Werkzeug, jede Ladung muss auf jeder noch so kurzen Strecke ordnungsgemäß gesichert werden.
Ladungssicherung
Voraussetzungen
Die Sicherung der Ladung gehört zu den grundlegenden Pflichten jedes Verkehrsteilnehmers. Egal, ob Material, Maschinen oder Werkzeug, jede Ladung muss auf jeder noch so kurzen Strecke ordnungsgemäß gesichert werden.
In §22 der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
Nicht gesicherte Ladung stellt eine Gefährdung für Fahrer, Mitfahrende und alle anderen Verkehrsteilnehmer dar. Darüber hinaus kann fehlende oder unzureichende Ladungssicherung auch zu Beschädigungen der Ladung, Schäden am Fahrzeug oder Umweltschäden führen.
Neben Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes können im Schadensfall auch straf- und zivilrechtliche Anklagen und hohe finanzielle Forderungen auf die Verantwortlichen zukommen.
Verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges (inklusiv Bereitstellung geeigneter Mittel zur Ladungssicherung) ist der Fahrzeughalter (Unternehmer), verantwortlich für die korrekte Sicherung sind Verlader und Fahrer. Wichtig sind auch regelmäßige Schulung und Unterweisung für die Fahrer.
Besonderes Augenmerk ist auf die Ladungssicherung beim Transport von Gefahrgut zu legen. Hier sind zusätzlich die Vorschriften des ADR (europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und der Gefahrgutverordnung zu beachten.
Praxistipps
Je nach Ladegut ist ein geeignetes Fahrzeug erforderlich, das durch Aufbau und Ausrüstung die durch die Ladung auftretenden Kräfte sicher aufnehmen kann. Die Ladungssicherung kann im formschlüssigen oder kraftschlüssigen Verfahren erfolgen:
- Bei der formschlüssigen Sicherung liegt die Ladung an Stirn- und Seitenwänden an und stützt sich gegenseitig gegen Verrutschen. Freiräume werden durch Füllmittel wie z.B. Luftsäcke, Schaumstoffpolster oder Leerpaletten geschlossen. Zusätzlich kommen Anti-Rutschmatten, Zurrgurte und –netze zum Einsatz.
- Die kraftschlüssige Ladungssicherung wird durch Fixierung der Ladegüter auf der Ladefläche durch Niederzurren erreicht. Hierbei kommen neben Zurrgurten, -ketten oder –seilen auch u.a. Loch- und Ankerschienen, Trennwände, -gitter oder –netze, Festlegehölzer, Keile, Netze oder Planen zum Einsatz.
Grundsätzlich muss das Ladungssicherungsmittel direkt an der Ladung anliegen. Hierzu sind entsprechende Zurrpunkte auf der Ladefläche erforderlich. Ausführliche Informationen halten z.B. die BG Bau oder die BG Verkehr bereit.
Ansprechpartner
Siegfried Riemann
Diplom-Ingenieur
Ardeystraße 93
44139 Dortmund
Tel. +49 231 5493-426
Fax +49 231 5493-95426
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