Betriebsinhaber- und Arbeitsnehmervertreter bestimmen Zielrichtung
Die HWK-Vollversammlung 2024 bis 2029
Die Handwerkskammer Dortmund folgt dem Prinzip der demokratischen Mitwirkung aller im Handwerk Beschäftigten.
Die Basis dieser Selbstverwaltung bildet die Mitgliederversammlung (Vollversammlung), in der Repräsentanten aus dem gesamten Handwerk und aus handwerksähnlichen Gewerben vertreten sind.
Diesem Gremium, das jeweils für fünf Jahre im Amt ist (die aktuelle Wahlperiode dauert bis 2029), gehören zu zwei Dritteln Betriebsinhabervertreter und zu einem Drittel Arbeitnehmervertreter an. Sie wählen beispielsweise Vorstand, Ausschüsse und Geschäftsführer, beschließen den Haushaltsplan, erlassen Vorschriften über die Berufsausbildung sowie die Gesellen- und Meisterprüfungsordnung.
Insgesamt zählt die Vollversammlung der Dortmunder Kammer 51 Mitglieder, davon 34 auf Arbeitgeberseite und 17 auf Arbeitnehmerseite.