Teilzeit
Auch Betriebe können profitieren

Ausbildung in Teilzeit bietet Chancen

Arbeitgeber-Attraktivität steigern und neue Zielgruppen gewinnen

Eine Ausbildung in Teilzeit bietet viele Chancen. Nicht nur Ausbildungsinteressierten, die gleichzeitig Kinder erziehen oder Angehörige pflegen möchten, sondern zum Beispiel auch Leistungssportlern oder Menschen mit Handicap, die neben der Ausbildung besondere Fördermaßnahmen benötigen. Mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebs steht eine Teilzeit-Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf seit Anfang 2020 allen Interessierten offen.

Von einer Teilzeit-Ausbildung profitieren aber auch Betriebe. Mit diesem Angebot steigern sie ihre Arbeitgeber-Attraktivität und können ihren Nachwuchs gerade in Zeiten des Fachkräftemangels aus neuen Zielgruppen gewinnen. Und: Durch die flexible Arbeitszeitgestaltung sind die Auszubildenden in Teilzeit meist hoch motiviert, verantwortungsbewusst, gehen ihre Aufgaben effizienter an und bleiben oft auch langfristig im Betrieb.

Für eine Berufsausbildung in Teilzeit ist im Berufsausbildungsvertrag die Verkürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit zu vereinbaren. Diese darf aber nicht mehr als 50 % betragen. Damit noch ausreichend Zeit für eine gründliche betriebliche Ausbildung verbleibt, empfehlen wir ein Minimum von 25 Wochenstunden.

Die Teilzeitausbildung führt grundsätzlich zu einer Verlängerung der kalendarischen Gesamtausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum eineinhalbfachen der regulären Dauer. Sofern individuelle Verkürzungsgründe (z.B. durch Nachweis bestimmter Schulabschlüsse) vorliegen, kann die Teilzeitberufsausbildung aber auch mit einem Verkürzungsantrag verbunden werden.

Der Teilzeitauszubildende muss sowohl den Berufsschulunterricht als auch die überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen vollständig besuchen. Die Anrechnung der Berufsschulzeit auf die wöchentliche Ausbildungszeit erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen.

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage. Die Dauer der täglichen Arbeitszeit ist hierfür irrelevant. Teilzeitauszubildende, die an genauso vielen Tagen wie Vollzeitauszubildende arbeiten, haben den gleichen Urlaubsanspruch.

Auch während der Vollzeitausbildung besteht die Möglichkeit, diese in Teilzeit fortzuführen.

Damit für die spätere Zulassung zur Prüfung auch die erforderliche Ausbildungsdauer im Rahmen der nachträglich vereinbarten Teilzeitausbildung eingehalten werden kann, sollten Sie immer vorher Rücksprache mit unserer Ausbildungsberatung halten.