Mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gibt eine Vertragspartei (Verwender) ihren Vertragspartnern einseitige Bestimmungen vor, die in der Regel für den Verwender vorteilhaft sind. Endscheidend sind die Informationen.
Die gesetzlichen Vorschriften für Kauf-, Dienstleistungs- und Werkverträge zielen darauf ab, die häufig entgegengesetzten Interessen der Vertragsparteien in einen Interessensausgleich zu bringen. Der Verwender kann jedoch mit der Nutzung von AGB gezielt von den gesetzlichen Vorschriften abweichen. Dies ermöglicht ihm, zu seinem Vorteil bestimmte Regelungen zu gestalten. Dies können beispielsweise besondere Regelungen zur Warenlieferung oder aber auch zu Stornierungsoptionen oder Zahlungsmodalitäten sein.
Musterbeispiele: Dies Informationen zählen
Sollten Sie bereits AGB verwenden oder dies in Betracht ziehen, hat der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) eine Übersicht zur Verwendung und Wirksamkeit von AGB erstellt.
Zusätzlich finden Sie auf dieser Seite Musterbeispiele die Ihnen als Anregung für die Erstellung eigener AGB dienen können. Wir weisen jedoch ausdrücklich drauf hin, dass es sich bei der Erstellung von AGB immer um eine Vertragsgestaltung handelt, die individuell auf den Betrieb angepasst werden muss. Daher sollten Sie sich vor der Verwendung rechtlich beraten lassen und Ihre AGB nicht ohne weitere Überprüfung selbstständig formulieren.